Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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Nr.  3653.  Abkommen  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika,  betr.  den  gegenseitigen  gewerblichen  Rechtsschutz.  Vom
23.  Februar  1909.

Das  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  enthält  in  den  Nummern  37  bis  41:

S.  597.  Gehaltsvorschriften.

„  615.  Ausführungsbestimmungen  zu  Artikel  IIla  des  Gesetzes  vom  15.  Juli
1909  wegen  Anderung  des  Tabaksteuergesetzes.

„  617.  Festsetzung  der  Ubergangsabgabe  von  Bier.

„  617.  Zulassung  eines  zollfreien  Veredelungsverkehrs  für  ausländische  rohe
baumwollene  Sammete.

„  618.  Bestimmungen  über  die  Abgabenvergütung  für  Tabak.

„  619.  Neue  Fassung  der  Ziffer  32  IV  der  Anweisung  zur  Ausführung  des
Vereinsgollgesetzes.

„  621.  Ausführungsbestimmungen  zu  den  §§  1  bis  11  des  Tabaksteuergesetzes
vom  15.  Juli  1909.

„  633.  Anderung  der  den  Ausführungsbestimmungen  zum  Reichsstempelgesetze
vom  3.  Juni  1906  beigegebenen  Muster.

„  641.  Ordnung  für  die  Nachverzollung  von  Tabakblättern  und  ausländischen
Zigarren.

 

Buchdruckerei  der  Weimarischen  Zeitung.