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Nr. 3653. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten
von Amerika, betr. den gegenseitigen gewerblichen Rechtsschutz. Vom
23. Februar 1909.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 37 bis 41:
S. 597. Gehaltsvorschriften.
„ 615. Ausführungsbestimmungen zu Artikel IIla des Gesetzes vom 15. Juli
1909 wegen Anderung des Tabaksteuergesetzes.
„ 617. Festsetzung der Ubergangsabgabe von Bier.
„ 617. Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs für ausländische rohe
baumwollene Sammete.
„ 618. Bestimmungen über die Abgabenvergütung für Tabak.
„ 619. Neue Fassung der Ziffer 32 IV der Anweisung zur Ausführung des
Vereinsgollgesetzes.
„ 621. Ausführungsbestimmungen zu den §§ 1 bis 11 des Tabaksteuergesetzes
vom 15. Juli 1909.
„ 633. Anderung der den Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze
vom 3. Juni 1906 beigegebenen Muster.
„ 641. Ordnung für die Nachverzollung von Tabakblättern und ausländischen
Zigarren.
Buchdruckerei der Weimarischen Zeitung.