Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

112

Koͤnigl.  Tutelar-Raths  stehen,  statt,  und  sind  solche,  so  wie  auch  die  Besoldungen
und  etwaige  Tagloͤhne  der  Pfleger  in  den  Pflegschafts-  Tabellen  anzumerken.  Daran  ꝛc.
Stuttgart,  im  Königl.  Staats-Ministerio,  den  14.  Merz  1809.

Ad  Mand.  S.  R.  Maj.

Wie  nun  in  vorstehender  allerhöchst  Königl.  Verordnung  O.  §.  verfügt  ist,  daß  die
angeordnete  Pfiegschafts=  Tabellen  künftig  nur  alle  4  Jahr  eingesendet  werden  sollen,  als  wird
hiemit  sämtlichen  betreffenden  Behörden  zu  ihrer  Nachachtung  noch  weiter  folgendes  angefügt:

1)  Von  den  12  Kreisen  des  Königreichs  haben  jedes  Jahrs  Drei  die  Pflegtabellen  ihrer
Bezirke  zum  Königl.  Tutelarcath  mit  Bericht  der  Oberämter  einzusenden,  und  wird  hiezu

a)been  Oberämtern  der  Kreise  Stuttgart,  Oehringen,  Alrdorf  nächst  Georgi#  1800,
b)  den  Oberämtern  der  Kreise  Ludwigsburg,  Heilbronn  und  Ehingen  —  Geergii  #810
D)  den  Oberämtern  der  Kreise  Rotenburg,  Calw,  Rottweil  —  Georgii  1811,
d)  den  Oberämtern  der  Kreise  Schorndorf,  Urach,  Ellwangen  —  Georgi#  3812.
als  Termin  der  ersten  Einsendung  anberaume,  wo  sodann  es  an  Georgii  1813.  wieder  bei  den
ersten  dret  Kreisen  anzufangen  und  so  im  beständigen  turnus  fortzugehen  hat.  Da  es  aber

 

Nr.  Namen  und  Anfang  Name  Vermoͤgen  Rechnung  Remanet.
Alter  der  des  nach  der

 

der  Curanden,  Pleg-  Pflegersslezt  probir-  zu  Fesiellt  pro-  abge  Wisen  active
und  de
fleg-Ursprung  u.  haf  und  seit)  ren  Rech=  stellen,  bis  birt  hoͤrt  biquida=Art
  der  wann?]  nung.

8  Curatel.  bis  bis  tion.