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nicht Wirthe stnd, im Großen verkaust werden, die Ar:Verkaufs= Aceise mit 2 kr. vom
Gulden einzuzlehen sel. Sturtg. den 3. Mai 1809.
Ninisterium der geistlichen Angelegenheiten. Nachricht von dem dem Schul-Inspekeer Zeller
in Heilbronn aufgetragenen Cursus für Eeistliche.
Se. Königl. Mas. haben vermäg allerhöchsten Decrers vom 24. April dem Schul-
Inspektor Zeller in Heilbronn die allerunrerthänigst nachgesuchte Entlaffung aus Königl.
Diensten unter der Bedingung zu ertheilen geruhr, daß derselbe zuror einen Cursus über
seine Merhode für Geistliche halte. Dieser Cursus wird am Montag den 20. Mai in
Heilbronn eröfnet werden, und drei Wechen dauern.
Achtzehn Geistliche des Reichs (12 evangelische und 6 katholische) sind zum Besuche
bieses Cursus Hesonders bestimmt.
Ausserdem steht es aber jedem andern evangeltschen und katholischen Geistlichen, ins-
besondere auch den Decanen, fret, wenn sie aus eigenen Mitteln die Kosten der Reise und
des Aufenthalts in Heilbronn bestreiren kömen, den Zellerischen Cursus zu besachen. Nur
müssen sie zuvor resp. dem Königl. Ober-Consiskorium oder dem kathol. geistlichen Rath eine.
Anzeige von ihrem Vorhaben machen, und dabei bemerken, ob und wie ihre Amtgeschäfte
während der Abwesenheit von ihren Stellen durch andere Geistliche besorgt werden können-
Stuttgart, den 28. April 1809.
Bekanntmachung der Königl. Reichs-Gen. Ober-Post-Direktion.
Dem Publilkum wird hiemit bekann gemache, daß die Couriers= und Estafetten-Tare
im Königreich von 1 fl. 15 kr. auf 1 fl. 30 kr. per Pferd und Station erhoͤht worden ist.
Stuttg. den 27. April 1809. Kön. Reichs-General-Ober-Pest= Direction.
Sraf-Erkenn'nisse des Königl. Ober-Justiz= Collegi# I. Senats.
Ad Mand. dacr. Regiz Mlaj.
") Am r4. März wurde Catharina Geigerin von Owen, Oberam'ts Kirchheim wegen
Verheimlichung ihrer Schwangerschaft und Geburt zu achtmonatlicher Zuchthausstrase in
Ludwigsburg und den Ersaz aller Kosten verurtheilt.
2) Den 14. März wurde der bei dem Patrimontal-Obervegteiamt Buchan untersuchte
Johann Lay von Leutishofen wegen wiederholten Diebstahls zu sechsmonatlicher Zuchthaus-
strafe zu udwigsburg, neben Bezahlung aller Kosten verurtheilt.
3) Den 3. März wurde die bei dem Fürstl. Patrimonial= Justizamt Forchtenberg we-
gen verübten Kindsmorde in Verhaft und Inquisttion gekommenc Susanna Heroldin von
Mittelsteinbach zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilr.
4) Den r. April wurde der Ferstbeiknecht Carben von Urbach wegen Wilbdlebstahls
neben Verurtheilung in seine Arrest= und Mzungekesten, so wie ein Drittheil der Untersu-
chungskesten und des Ersazes des geschossene n Wilds, von seinenr Amte kassirr-
5) Vermöge Deer vom g. April wurde Willibald Glaser von Scheer wegen wieder-
holten Diebstals neben dem Ersaz der Kesten und Schäden zu dreijähriger Festungsarbein
auf Hohenasperg condemniet