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Brelhervn Johann Auton von Freiberg auf Huͤrkel, Vorkligern, Nachbeklagten, Appellauten
an einem, sodann der Gemeinde Matthis, Grpinger Oderamts, Verbekiazter, Nachklägerin,
Appellatin am andern Theil, die Natural:-beistung des kleinen Zehendens in der
Vor= und die Auslösung des Zehenten-Rechtes in der Wieder-Klage betreffend, wird der
unrerrichterliche Bescheid dahin abgeäindert, daß der appellantische Theil den mit dem Domstist
Augspurg-im Jahr 1780. geschlossenen Kauf Vertrag über den Zeh nien zu Matthis
der dortigen Gemeinde vorzulegen mchr schuldig sei; unter Verweisung der wei#eren Klag-Sache
an den Richter voriger Instanz, und uncer Vergleichung der in Appecllatorio aufge-(angenen
Prozeß-Kosten. Den J73. Mai 1300.
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Juftiz-Collegi## l. Senats.
Ad Mand. Sacr. Regis Alaj.
Unterm 20. April wurde die Carolina Wolfin, angeblich aus Heidelberg, wegen wiederholren
Diebstahls und Betrugs, zu einjähriger Zuchrhausstrase zu Ludwigsburg neben
Ersaz der Kosten verurtheilt.
Den 28 April wurde der bei dem Oberamt Maulbronn wegen wiederholter Diebstähle
in Verhaft und Inquisition gekommene Maurer Johannes Leucht von Illingen zu einer
achtmonatlichen Festungsarbett auf Hohenasperg verurtheilt und auf den Wiederbetretungs-Fall
mit schwerer Strafse bedroht.
Den 20. April wurde Ludwig Hamann von Maulbronn wegen wiederholter Betrügereien,
zu einer fünfahrigen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt, und dabei verordnet,
daß der seibe nach Erstehung seiner Strafe auf unbestimmte Zeit in ein Arbeitshauß
gebracht werde.
Den K. Mai wurde Georg Beson von Kuittlingen, wegen wiederholt begangener Dieb-Kähle
zur dreifährigen Zuchthausstrafe verurtheilt
Erkenntnisse des Kön. Ober-Juft. Collegi# lten Senats.
I) In der Wechsel Klagsache des Handelsmanns Joh. Wilhelm Haueisen von Stutt-#ar#,
gegen den gewesenen Forstkassier Mathias Fricdrich Brecht in Alrdorf, wurde lezterer
zu Bezahlung der zwei Wechselforderungen von 225 fl und 40 fl. nebst Interesse und Kosten
verurtheilt. Seutegart, den 13. Mai 1309.
2) Die Appellations-Sache von Bahlingen, zwischen Johann Schaul von Onsimettin=##en,
Beklagten, Appellamen; und Anna Maria Keinathin daselbst, cum curstore, Kligerin,
Appellatin, Prlvatgenugkhuung wegen unehlicher Schwängerung und Alimentation des
Kindes betreffend, wurde wegen Mangels in Beobachtung der Formalien durch Urchel verworfen,
und Beklagter Appellant in die Kosten verurtheilt. Den 10. Mal.
Se. Königl. Maj. haben durch ein Deeret vom 17. Mai
den Odersten Lv. Högel vom General= Quartiermeister-Staab zum General= Maser,
den Flügel-Adjutant Rittmeister- v Breuning zum Major; sodann
durch ein Deeret vom 10 Mai die UnterLieutenants
Abele und Schröder vom Chev. Leg. Regim. Herzog Heinrich,