Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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der Schulden etwa noch uͤbrig bleibende Vermoͤgen desselben mit der Confiscation belegt wer- 
de, welche Strafe an dem Inquisiten zu Oehringen auch wirklich vollsteekt worden ist. 
Eodem wu: de Matthaͤus Waßner von Rotweil, soviel den Verdacht des Vatermords 
betrist, unter Verurtheilung in die Arrests und Inquisitions-Kosten von der Instanz absol- 
virt, wegen der ihm bei befragtem Vorfall zur Last fallenden übrigen Vergehen aber zur 
achtmonatlichen Festungsarbeit verurtheilt. 
Am 14. Jul. wurden wegen qualifteirter Diebstähle r) Michael Rerting von Echter- 
dingen zur fünfährigen, 2) Johann Ernst Taigel von Derendingen zur zweijährigen, und 
3) Gottlieb Fried. Gquß von Mössingen ebenfallo zur zweifährigen Festungsarbei#, auch 
der hiebeit implicirte Georg Fried Scheurenbrand v. Derendingen zur 11 jährigen Festungs- 
arbeit vermihlitt. 
Am 18. Jul. wurde Augustin Habermaier von Igersheim in Bayern wegen begange- 
nen Diebstahls zur sechsmonatlichen Festungsstrafe dergestalt verurtheilt, daß derselbe nach 
erstandener Strafzeir über die Gränze des Königreichs gebracht werden fell. 
A#u 10. Jul. wurd: Crescemta Stegmaierin von Ohrensägmühl, Oberamts Ellwangen, 
wegen Verheimilchung der Schwangerschaft und Geburt, zu Ein und halbjähriger Zichthaus- 
strase zu Lud wigsdurg verurtheilt - 
Am Lo. Jul. wurde die gegen Conrad Grim von Rlelasingen wegen begangener Dieb- 
stähle, und wegen Raubmords erkannte Strafe des Todes dahin allergnädigst gemildert, daß 
derselbe mit dem Schwerdt vom Leben zum Tod gebracht, und sein Körper auf das Nad 
geflochren werden selle, welche Strafe hierauf am z39. gedachten Menats in Stokach zumn 
Voclzug gebracht worden ist. 
Am 2o. Jul. wurde Gertlieb Schmid von Albershausen, Oberamts Göppingen, we- 
gen seiner wiederholten Diebstähle neben dem Ersaz aller Kosten und Schäden zu Einjährige 
Zuchthausarbeit zu Ludwigsburg verurrhetlt, mie dem Anhange, daß derselbe nach erstan- 
dener Strafe auf unbestimmte Zeit tn das Arbeitshauß nach Schorndorf abgegeben werden sell. 
Am 1. August wurde der bei dem Srtadt Oberamt Srurtgart peto kurti in Verhaft ge- 
kommene Mezger Weiß von Nohr wegen des gegen ihn erhobenen wiederholten Diebstahls 
zu sechemenatlicher Festungsstrate auf Hohenasperg und dem Ersaz aller Kosten verurtheilt. 
Am 8. August wurce Chrifitian Wohlfahrt von Göggingen, Oberamts Gmünd, wegen 
versuchter Ern ordung des ehemoligen Oberamtmauns Hartmann zu Gmünd zu einer vier- 
jährizen Zuchthausstrafe verurtheilt. 
Erkennenisse des Kön. Ober-Justiz-Collegei IIten Senats. 
1) In der Appellariens-Sache von Alpirspach, zwischen Jacob Friedrich Jrion, Fär- 
ber daselbst, Kläger, Appellanten an einem, und Andreas Schwarzwälder, Sattler, ebend= 
sekböst, Beklagren, Arpellaten, am andern Theil, eine Weg= Sereittgkeit betreff, wurde die 
lememie a qua dahin refermirt, dah die von dem Nibter voriger Instanz erkaumte reh#j- 
mitio in itegrum contra leplum atalium nicht statt sinden, solchemnach es bei der unter 
dem 7. Mai klros. ausg#srochenen untergänglichen Urzhel sein Verbleiben haben solle; 
Lompenfaris erpenks. Stuttgart, den 11. Aug. » « 
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