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die vacante Auditors-Stellen keim Drageoner- Regimont dem Rechts- Cand. Klett, und
beim reuen Infanterie-Regimenr dem Rechte, Candidaten Bauer zu übertragen oaller-
gnäbigst geruht. ⅜ -
Se.Königl.Maj.habenallskgnädigstgeruht, .
vermdqaucrhdchstenDecretesvom7.Sep-.demzumEamckabVekwaltetmWes-Werg
ernannten bioherigen Oberlandes-Oeconomie-Rath Wulken, so wie
vermöz allerhöchsten Decrets vom 3 Sspt, dem Cameral-Verwalter Widenmann za
eebenstein ben Charakter eines Königk. Hofrarhs zu ertheilen.
Vermög allerhöchsten Deerets von ebend. haben Se. Königl. Mas. den Stadepfer-
rer Engelhardt in Mergenrheim zum Deranat-Commissarius des LandKapitels Mergeut“-
heim und Inspector der Land-Schulen zu ernennen,
vermäg allerhöchsien Decrets vom 9. Sept, die erledigte Pfarrei Holzmaden, Kirchhei-
mer D#ces, dem Pfarrer Ml. espp in Boll,
vermög aklerhöchsten Deerers vom 10. Sept. die erledigte Pfarrei Eschach, Aalener
Discese, dem Pfarrer Schwend zu Lauterburg, und
die erledigee katholische Pfarrei Hochberg, Oberamts Saulgau, dem Curat-Caplan
Aleys Maichel in Ertsdorf, Oberamts Riedlingen, — und die Curat= Caplanet Erisdorf
dem Exprier der Dominicaner Joseph B öhrer zu Gmünd zu übertragen allergnäd. geruht.
Se. Könial. Mas, haben vermäg allerhöchsten Decrets vom 12. Sept. dem Expedi-
tiensrath und Waisenhauspsteger Schultheiß den Hofrarhs-Charakter zu ertheilen gnä-
rigst geruht.
Stuctgart. Da man von Seiten des Königl. Ober-Juftiz= Collegli II Senacs zu
Berichligung des Schuldenwesens der am 1. Dec. v. J. allhter verstorbenen Regierungerä-
thin Grimm geb. Ritter, Dienstag den 31. Ocwbbr. d. J. anberammt hac, um eine ordent
liche Liquidation der Schulden vorzunehmen: so werden alle diesenige, welche an die Ver-
lassenschafteMasse der gedachten Regierungsrächin Grimm ans irgend einem Rechrsgrun
de eine Forderung zu machen haben, hiemit vorgeladen, an dem bestimmten Termin durch
einen gehörig bevollmächtigren Sachwalter aus der Zahl der Königl. Ober-Justiz-Prokura-
toren vor dem Königl Ober-Justiz= Cellegium II Senats um so gewisser zu erscheinen, als
alle diejenige, welche ausbleiben, durch das Sechs Wochen nach obigem Termin vem 31.
Oct. d. J. zu eröffnende Präclusi?: Erkenntniß mit ihren Ansprüchen an die Grimmische
VerlassenschafrsMaße werden ausgeschlossen werden; wobei übeigene angefügt wird., daß
diejenine Glaubiger, deren Forderungen mit keknem Vorzugsrecht versehen sind, wegen Un-
zulänglichkeic der Masse keine Befriedigung zu erwarten haben. Den 20. Aug. 1809.
Königl. Ober-Justiz-Collegium II. Senats.
Stuttgart. Se Königk. Masestär haben die allerumerthänigste Meldung folgen-
der an den General Armee-Arzt von Jacobt neuerdings elngeschikten Belträge für die
verwundeten tapfern Krieger des Vaterlands mit allerhöchster Zufriedenheit aufgenommen,
und die öffentliche Bekammachung derselben allergnädigst befohlen. Als: .
von-H-tust-stein,vurchdenqutescirendenJ.RathHerwigsM