Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Vorladung. Da man gegründete Hoffnung hat, die Verlassenschafts= Sache des 
den ra. Oktober zu Ludwigsburg verstorbenen Kammerherrn und Obristen Carl Friederich 
Julius von Seckendorf mittelst Intercession durch Nachlaß-Vergleiche zu berichtigen, 
so werden alle diejenige, welche noch an die Verlassenschafts-Masse des gedachten Obristen 
von Seckendorf aus irgend einem Rechesgrunde eine Forderung zu machen haben, sie mögen 
solche bereits liquidirt haben, oder niche, hiemit vorgeladen, Mittwoch den rs. Nov. d. J. 
eneweder persönlich oder durch gehörig bevollmächtigte Sachwalter vor dem Königl. Ober- 
Kriegsgericht bei Strafe gänzlichen Ausschlusses von der Verlassenschafts-Masse zu erscheinen, 
ihre Forderungen resp. gehörig zu liquidiren, und sich auf die ihnen zu eröffnende Vergleichs- 
Vorschläge zu erklären. Stuttgart, den 26. Aug. 1309. Königl. Ober-Kriegsgericht, 
  
Das vorzügliche Königl. Bleichgut zu Urach, mie allen zu vortheilhaftem Betriebe des 
Geschaäfts erforderlichen Einrichtungen, und mit 60 Morgen Bleichfeld versehen, wird, da der 
bisherige Pacht an Martini d. J. zu Ende geht, Montag den 0. Okt. d. J. auf. 12 Jahre, näm- 
lich von Marcint 1o0 bis 1821. öffentlich wieder verliehen werden. Die Liebhaber zu die- 
sem Pacht können die Bestands-Bedingungen auf der Registratur des Landwirehschafts-De- 
partements Königl. Ober Finanz-Kammer, und das Bleichguts= Inventarium bel der Königl. 
Cameral-Verwaltung Urach, täglich einsehen, zu der Verpachtungs-Werhandlung selbst aber 
am 9. Octob. d. J. Vormittags Uhr, in dem Kanzlet: Gebäude auf dem sogenannten Stok 
allhier sich einfinden. Uebrigens werden bei der Verleihung nur diejenigen zugelassen werden, 
welche sich über ihre Tüchtigkeit zum Betriebe dieses Gewerbes, und daß sie eine Caution von 
2,500 bis 3, ooo fl. zu leisten im Stande seien, auch neben der Caution sonst noch Sicherheie 
gewährendes Vermögen besizen, durch obrigkeitliche Zeugnisse legitimiren können. Seuttgart, 
in Königl. Ob. Finanz-Kammer, Landwirthsch. Dep. den 11. Aug. 1800. 
Ludwigsburg. In Khng, Bau-Verwaltung dahier wird Donnerstags den 5. Okt. Vormittags 
r*ie der vorräthige Wein der Königl. Oeconomie dahier, bestehemd in 21 Eymer vom Jahr 1807. und 327 
ymer vom Jahr 1808, unter Vorvehaltung allerhöchster Ratification und unter der Bedingung gleich baarer 
Bezahlung bei der Abfassung, im öffentlichen Aufstreich an den Meistvietenden, Parthienwelse, oder auch im 
Ganzen, je nachdem sich Liebhaber sinden, verkaust. Den 25. Sept. 1800. ç 
. · Koͤnigl. Bau und Garten--Commiission. 
Aalen. Bei unterzeichneter Behoͤrde ist ein betraͤchtliches Quantum Rocken und Dinkel von guter Qua- 
litaͤt gegen baare Bezahlung feil, welches den Liebhabern hiemit bekannt gemacht wird. Den 24. Sept 1809. 
"# Cameral-Amt daselbst. 
. Bebenhausen. Bei dem hiesigen Cameral- Amt ist ein betraͤchtliches Quantum an Dinkel, Haber u. 
Gersten zum Verkauf allergnaͤdigst ausgesezt. Die Liebhaber koͤnnen die Fruͤchten taͤglich beaugenscheinigen, 
und die Hreiße erfahren, wobei noch bemerkt wird, daß allein gegen baare Bezahlung Früchten abgegeben 
werden. Den 13. Sept 1800. Cameral-Amt. 
Hirsau bei Calw. Bei der hiesigen Beamtung ist ein Quantum Rocken, Dinkel und Haber vom J. 
1808. aus freier Hand gegen baare Bezahlung feil. Den 18. Sept 180o0. Kön. Cameral Berwaltung. 
5 l sigbeim. Auf den herrschaftl. Kästen zu Steinheim an der Murr und Hspfigbeim ist ein Quan- 
tum Rocken, Dinkel und noch etwas Gersten feil, samtliche Früchten sind von der besten Qualität, welches 
hiemit bekamnt macht, den 20. Sept. 1800. Cameral- Amt daselbst. 
Horb. Die untemzeichnete Stelle wird durch öffentlichen Aufstreich Donnerstag den §. Okt l. J. Vor- 
mittags 0 Uhr ein Quantum Waizen, Roken, Dinkel, Einkorn, Haber, auch etwas Ausreiterin in dem 
Cameralamts = Gebäude zu Horb, verkaufen, welches hiemit bekannt zu machen sucht. Den 16. Sept. 1L00. 
« Cameralverwaltung allda.
	        
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