Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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tige aus disseitigem Oberamt besinden, ersucht, denselben aufSugeben, daß sle sich mit, dem Ende des nächtt- 
kommenden Monaks Februar unfehlbar in ihrem Heimwesen einfinden sollen. Den 25. Jan 1800. 
« , ,. »· Sberamt allda. 
Gmünd. Da bis den 13. Februar die Conscription der Cantonpflichtigen in der Stadt allhier 
vor sich gehen wird, so ergehet an alle dieienigen Eltern, deren Söhne sich wirklich auffer hiesiger Start be- 
finden, der Aufrukf, dieselbe bei schwerer Strase, sie mögen sich aushalten, wo sie immer wollen, zuverlast 
herbeizuschaffen. Die Konigl. Hochlbbl. Ober-Staabs und Patrimonialmter auch Schultheißen und Orts- 
Vorsi. yer werden dieses Ihren sämkllichen snbe gefällig bekunnt machen, und die Eltern auffor- 
dern, ihre Söhne auf gedachten Tag unfehlbar hieher zu stellen. Den 26. Jan. 1c00. Kän. Oberamt. 
Hall. Da bis zu Anfang des Monats Merz d. J. die gewöhnliche Conscription in hiesigem Oberamte 
vorgellommen wird, so werden hieddurch alle militairpflicht ge abwesende Unterkhanen ausfgefordeit, sich läng= 
stens bis zu Ende Februars in ihrem Heimwesen einzusinden. Zugleich werden alle Hochlöbl. Oberämter ee- 
sucht, denen vom hiesigen, in ihren Oberamts.Bezirken sich aufhaltenden Cantonisten beinen Aufenthalt wehr 
zu gestatten, sondern solche ohne Rüksicht auf die ihnen ertheilte Wanderpaͤsse, deren rjaͤhriger Termin bei ei- 
nigen noch nicht abgelauffen ist, in ihre Heimat zu verweisen Den 28. Jan 1809. Oberamt allda. 
Herrenberg. Die dißjaͤhrige Revision der Konscriptions-Lisien hiesigen Oberamts wird den kr. Febr. 
d. J. ihren Anfang nehmen, es werden daher samtliche Cantonspflichtige hiesigen Oberamts, welche gegen- 
wirtig ausserhalb ihres Geburtsorts sich aufhalten, hiemit aufgerufen, sich unfehlbar an dem genannten Tag 
in demselben einzusinden, oder der in den Gesezen bestimmten Strasen gewärtig zu seyn; zugleich werden 
alle obrigkeitliche Stellen ersucht, die sämtliche Cantonspflichtige hiesigen Oberamts, welche sich in ihren Amts- 
bezirken aufhalten in ihr Heimwesen zu verweisen, und die Namen derselben hiesigem Oberamt gefällig miteu- 
theilen. Den 17. Jan. 1809 beramt allda. 
Horb. Am 20. Februar d. J. wird in dem hieflgen Oberamt die Conscription vorgenommen, mit der 
Stadt begonnen, und an den folgenden Tagen mit dem Amt fortgefahren werden. Es werden daher sämtli- 
che Hochtöbl. Beamtungen, in deren Amtsbcwzirk sich Gonsciistionspsfchtize aus diseeitigem Ober-und Souve 
rainctas= Obera#nt befluzzen, ersucht, denselben aufzugeben, daß sie sich auf diese Zeit hier einsinden. Den 2. 
Jan. 1800. Tke#= und Souverainetäts-Oberamt. 
Leonberg. Die Hochlöbl. Oberämter werden ersucht, den in ihrem Bezirke sich aufhaltenden Cantons- 
pflichtigen aus dem hiesigem Oberamt auferlegen zu lassen, daß sie sich am 3. Merz d. J. in ihrem Heim- 
wesen un:ehlbar einfinden sollen Den 25F. Jan. 1809. Oberamt allda. 
Neuenbürg. Den 13. Febr. d. J. wird die Conscription in dem hiesigen Oberamt ihren Anfang 
nehmen. Es werden daher samtliche Conscripttonsp#iichtige, die würklich von Haus abwesend sind, aufgeru- 
fen, sich längsiens bis auf den 12. Febr. in ihrem Geburksort einzufinden. Den 26. Jan. 1800. Oberamt. 
Riedlingen. Am I. Febr. wird in dem Kreise Ehingen mit der Revision der Conscriptions-Li##e## 
amgefungen, und diese in dem Ober= und Souver. Amt Riedlingen gegen die Hälfte dieses Monats vorge- 
nommen werden; es haben daher sämtliche zu solchem Oberamt gehörige Cantenspflichtige, welche gegenwärtig 
von ihren Geburtsorten abwesend sind, sich unfehlbar um die benannte Zeit in der Amtsstadt einzufinden, die- 
jenige Hochlebl. Beamtungen aber, in deren Bezirk sich Conscriptionspflichtige aus disseitigem Oberamt befin- 
den, werden ersucht, denselben aufzugeben, daß sie sich auf diese Zeit allhier einsinden. Den 28. Jan. 1908. 
Kön. Oberamr allda. 
Rottenburg am Nekar. Alle aus dem hiefigen Ober= und Souverainetäts-Amt gebürtige Conscrip= 
tionspflichtige werden aufgefordert, sich vom Zten bis 10. Febr., als an welchen Tagen die Cantonsroilen 25 
hiesigen Oberamts erginzt werden, ohnsehlbar vor der Königl. Cantons-Commissson auf dem -*r'ieG 
hauß zu stellen, und zugleich alle Ortsobrigkeiten ersucht, die in ihren Amtebezirken befindliche Conscrihlions= 
Pflichtige an diesben Tägen in ihr Heimwesen zu verweisen, und keinem den Aufenthalt zu gestatten, der sich 
nicht pers#nlich gestellt hat. Den 27. Jan. 1800. -*Q[ 8.9 
Schönthal. Sämtliche mit oder ohne Wanderpaß abwesende tüchtige oder untüchtige Contenpelilkiige 
des biesig n Oberamts werden andurch aufgefordert, sich längstens bis zuin r5. r. in ihrem e 
einzufinden, und zur Conscripnon zu stellen. Die Hoch= und Wohllöbl. Aemter des Reichs werden eisiuchr,
	        
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