Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

lperinlendenz auf Michaelis 1809. 
Art des Unterrichts- 
Zeugniß. 
behegeld. 
  
Wie ihn der Schulmei- 
ster oder Pfarrer für 
seine. Bestimmung zu 
bilden suche? Wie vie- 
le Stunden des Tages 
er ihm Unterricht ge- 
de? Wie er praktisch 
ihn zum Lehrer bilde? 
Oder ob er blos ihn 
zuhdren lasse, vielleichr 
ihn zu Nebengeschäf- 
ten brauche? Der 
Schulmeister soll die 
Art seines Unterrichts 
beschreiben und der De- 
can diese Beschreibung, 
von der die Hauptre- 
sultate hier anzumer- 
ken sind, beilegen. 
  
halten, sein Fleiß, 
seine Lernbegierde be- 
schaffen sen Ob er 
aͤusserlich gebildet sey? 
Ob er viel verspreche 
oder nicht? Und aus 
welchen Gründen? Ob 
besondere Vorliebe zum 
Schuldienst ihn zur 
Wahl dieses Berufe 
bestimmt habe oder 
der Wille seiner El- 
tern 7 2c. 
  
Wie sein sittliches Ver-Was der Incipient dem 
Schulmeister jährlich 
oder für die ganze Lehr- 
zeit zahlen müsse? Ob 
er Kost, Wohnung, 
Unterricht dafür er- 
halte? Ob der Lehr- 
ling etwa schon durch 
Privatstunden eiwas 
verdiene? Und was?7 
Weorinn er unterrichte!
	        
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