Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

lperinlendenz  auf  Michaelis  1809.

Art  des  Unterrichts-Zeugniß.



behegeld.

 

Wie  ihn  der  Schulmeister
  oder  Pfarrer  für
seine.  Bestimmung  zu
bilden  suche?  Wie  viele
  Stunden  des  Tages
er  ihm  Unterricht  gede?
  Wie  er  praktisch
ihn  zum  Lehrer  bilde?
Oder  ob  er  blos  ihn
zuhdren  lasse,  vielleichr
ihn  zu  Nebengeschäften
  brauche?  Der
Schulmeister  soll  die

Art  seines  Unterrichts

beschreiben  und  der  Decan
  diese  Beschreibung,
von  der  die  Hauptresultate
  hier  anzumerken
  sind,  beilegen.

 

halten,  sein  Fleiß,
seine  Lernbegierde  beschaffen
  sen  Ob  er

aͤusserlich  gebildet  sey?

Ob  er  viel  verspreche
oder  nicht?  Und  aus
welchen  Gründen?  Ob
besondere  Vorliebe  zum
Schuldienst  ihn  zur
Wahl  dieses  Berufe
bestimmt  habe  oder
der  Wille  seiner  Eltern
  7  2c.

 

Wie  sein  sittliches  Ver-Was  der  Incipient  dem

Schulmeister  jährlich
oder  für  die  ganze  Lehrzeit
  zahlen  müsse?  Ob
er  Kost,  Wohnung,
Unterricht  dafür  erhalte?
  Ob  der  Lehrling
  etwa  schon  durch
Privatstunden  eiwas
verdiene?  Und  was?7
Weorinn  er  unterrichte!