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schreibung zu stellen haben. Decret. Stukkg. in Königl Katholischen geistlichen Rath, den
#33. Jan. 1800.
Belohnung des Leinenwebers Michacl Kling zu Deniächt, wegen Rettung einer hechschwangeren
Frau vem Errrinken.
Im Juli vor. J. ahattt die hochschwangere Ehefrau des grosherzogl. Baadenschen Un-
verthanen Volz ven Schöllbronn das Ungink, als sie bei Dennjaͤcht, Calwer Oberanms,
auf einem Steeg o##ne Schranken über die Nagold gehen wollte, vom Schwindel befallen
zu werden, und in das Wasser zu stürzen, das ihr bis an den Hals gieng, und sie zu Bo-
den riß. Der Leinenweber W.ichael Kling bemerkte diesen Unfal ron feinem Haufe cus,
sprang in das reissende Wasser, nnd zog mit grosser Lebensgefahr die dem Tode nahe Frau
heraus.
Se. Königl. Mal. haben auf die hievon erst kürzlich erhaltene nähere Anzeige dem
Kling eine Belohnung von 2 fl. aus der Königl. Staatskasse auergnädigst angewiesen.
De diese rühmliche Handtung allgemein bekannm zu werden verdient, so wird das Pu-
blikum hierdurch davon in Keuntniß gesezt. Stutigart, #. 4. Febr. 1809.
Kenigl. Ob. Regier. Ob. Dol. Dep.
Belohnung des Weingärtners Cottha d Schwarzmann zu Vaihinzen, wegen Rektung eines
inre5 vom Erteinken.
Den lo. Dec. v. J. gieng zu Venan ein 3 jähriges Kind auf dem Eiß des zum
Theil gesroren gewesenen Enzflusses, und stürzte, als das Eis unter ihm brach, in das
Wasser. Der Weingärtner Gotthard Schwarzmann, welcher dieses Unglue mit an-
sah, sprang sogleich hinzu, legte sich auf das zum Theil nur schwach gefrorene Eis, rutsch-
te bis an die emgebrochene Stelle hin, und zeg das Kind, das bereirs dem Untersinken
ganz nahe war, mir großer Lebensgefahr heraus.
Se Konigl. Ma. haben auf die bievon erhaltene Anzeige dem Schwarzmann eine
Belohnung ron 22 fl. bet der Königl. Stauuskasse allergnädigst ausgesezt.
Königl. Ober-Regierung siehet sich daher veraulaßr, diese rühmliche Handlung, und
die darauf erfolgte Kömgl. Belohnung andurch öffentlich bekannt zu machen. Sturtg. den
4. Febr. 1300. Königl. Ob. Reg. Ob. Pol. Departem.
Eekenntnisse des Kön. Ober.- Just. Collegii ilten Senacs.
1) In der Alppellarions= Sache von Stokach, zwischen Joseph Anton Berlocher von
— S# Schweizerischen Canton St. Gallen, Kläger, Appellanten, und Joachim
Zeller, Adlerwirth in Stokach, Beklagten, Appellaten, eine Schuldforderung von 2o0 fl.
betreffend, wurde die von dem Fichter voriger Instanz ausgesprochene Urthel, untee einer
niheren Bestimmung, und Vergleichung der Prozeßosten confirmirt.
2) Die Appellations-Sache von Eilchberg, jzwischen Georg Heinrich Trautmann, Tag-
löhner in Kilchberg, Axpellauten, und Ludwig Steinhülber, Schreiner daselbst, Appellaten,
das vorhabende Bauwesen des Trautwann betreffend, wurde wigen Mangels in den For-
malien und da das in erster Instanz gefällte Erkennemi vorzüglich auf polizeilichen Grün-
den beruht, von Amtswegen per Releriptam verworfen. Den 18. Jan. 1809.