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Erkenntnisse des Kön Dbe-Jusk. Kollegii llten Senats.
1) Die Appellations-Sache von dem Sgadtgericht Urach zwischen Simon Hofstetter,
Kcämer zu Ehningen, Beklasten Appellanten, und dem Handelshause Johann Geeorg Heu-
ser in Barmen, Kläger Appellaten, Zurüksendung. bestellter und einppfangener Waare berref-
send, wurde mittelst Rescripts sowehl wesen Defects in Beobachtung der Appellations-For#=
malien, als auch wegen Mangels an einer gegründeren Beschwerde verworfen. Scuttgart,
den 3. Febr. 2809.
2) Die Appellations-Sache- von dem Patrimontal-DObervogtet= Amt Singen zwischen-
Johann Baptist Thoma allda, Kläger Appellanten, und dem Grslich- von Enzenbergischen
Patrimonial"Obervogtetamts Sekretair Franz Anton Bischoff ebendaselbst, Beklagten Ap-
pellaten, pcto retractus, wurde per Reseriptua zur ordnungs. nasigen Verhandlung vor dem-
Patrimonialamts-Gericht zu Eingen verwiesen. d. d. cod.
Bekanntmachung in Betref der Gefteiung Koͤnigl. Diener von der Zahlung ber Poste-Royale.
Ohngeachtet der unterm 19. Sept. 1806. gegebene allerhoͤchste Befehl, daß alle in
Koͤnigl. Ängelegenheiten reisende Diener, in so fern sie von Zahlung der Poste - Royale be-
freit seyn wollen, über ihre Reise Anzeige bei der Känigl. Reichs, General-Ober-Post-
Drrection machen sollen, um von derselben einen begitimatiens-Dispensations-Schein zu er-
warten, unterm 13. Merz 1807. (Staats und Regier. Blatt vom J. 1807. Nro. 9) er-
neuert worden ist: so hat man wahrnehmen muͤssen, daß diese Anzeige unterlassen, und von:
den Yosthaltern dennoch die Besreiung der Pofte-RKoyale verlangt worden ist, wodurch den.
Polle-Royale - Rechnungen die erferderliche Belege abgehen.
E wird daher diese allergnädigst befohlene Anzeige hiemit in Erinnerung gebrachr „,
mie dem Anfügen, daß die betreffende Personen es sich selbst beizumessen haben, wenn die
feibe nicht von der Stelle gefahren werden, bevor nicht entweder die Bestellung von Seiten-
des Königl. Obrist: Srallmeister-Amts gemache, oder der Dispensations= Legirimarkonsschein
von der Königl. Reichs-General Ober-Dost-Direction vor dem Wegfahren abgegeben,
oder der von Sr. Königl. Majs. abgesandt werbende Courier sich durch eine von Königl-
Feheimen Cabinet ausgestellte Legirimation ausgewiesen haben wird. Sturtg. dem 10. Febr.,
1309. Königl. Reichs-General= Ober-Post= Direction.
t die französische Preis-Ausfgabe über die büftröhren= Entzündung bet .
Bekanntmachung, franzoͤsische * Sitr. 7gord- ströh zündung betreffend.
Das Kaiserlich Französische Ministerinm des Innern hat den zur Einsendung der Con“-
kurs-Schriften über die unterm 31. Juli 1807. vorgelegte, durch eine unter dem Titel:
Recuell des Ob-ervations et des faits relatifs au Croup. 23 Paris, de lünprimerie imperiase.
Juin 1808, erschienene Abhandlung ausgeführte medicinische Preis-Anfgab--, die Luferöhren=
Eutzündung (Croup, Angina stridula, polyposa, merbranoss)-betreffend, auf den 1. Jan.
d. J. festgesezten Termin bis zum 31. Jul. 1809. mit dem Anhange verlängert, daß die
Aerzte,, welche bereirs an das Ministerium thre Schriften elngesendet haben, solche, um sie
noch einmal durchzusehen, zuruͤk erhalten koͤnnen, und zu diesem Ende nur die Zeit der Ein,