108
5.) An: der Appellations-Sache von · dem Oberamts-Gericht Boͤblingen, zwi-
schen Jakob Friederich Leibfried, Gerichts-Verwandten zu Sindelsingen, Bekl.,
Anten, an einem, und Jakob Friederich Nißler, Bürger und Weber daselbst,
modo bessen ad acta legitimirten Erben, Kl. Aten, am andern Theil, Schadens=
Ersatz aus einer pflegschaftlichen Vermögens-Verwaltung betreffend, wurde wegen
Mangels an der gesehßlichen Appellations Summe non devolutorie erkannt, unter
Verurtheilung des Appellanten in die Prozeßkosten. Tübingen, den 3. März 1818.
4.) In Wechsel-Klagsachen des Prokurators Feuerlein dahier, Kläger, wider
den Kaufmann August Burk zu Güglingen, Bekl.) wurde letzterer iu Bezahlung
der eingeklagten Wechsel-Forderung von 190 fl. neben Verzugs, Zinsen verurtheilt.
Thbingsn, den 4. März 1813.
Erkenntoisse des Königlichen Ehe-Gerickté.
Den 5. März 1318. wurden geschieden: O
1) Burkhard Müller, Bürger und Weber in Simozheim,) Oberamts Calw,
Kläger, von Rosine geborne Haug von da) Beklagten, wegen beharrlicher Wlder=
spenstigkeit in Foresehung der She, unter Veruttheilung der Beklagten in die
Kosten.
2) Rosine Frech geborne Lochstampfer, von Jagstheim, Oberamts Crailsheim,
Klágerin, von Michael Frech, Bürger und Weber von da, Beklagten, wegen
beharrlicher Widerspenstigkeit in Jortseßung der She, unter Verurtheilung des
Beklagten in die Kosten.
5) Matthdus Hoß, Börger und Becker in Stutegart, Kläger, von Barbara
geborne Schülin von da, Bekl. wegen beharrlicher Widerspenstigkeit in Fortsetzung
der Ehe, unter Vergleichung der Kosten.
Se. Königl. Masest 4: haben vermöge Rescripts vom 6. März die beiden
Ertraprobatoren Her degen und Ströhlin als Buchhalter bei der Königlichen
Se#ars-Schulden= Casse angustellen allergnädigst geruht.
Se. Königl.. Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 7. d.
M. die erledigte Pfarrei Horkheim, Diöcese Heilbronn, dem Pfarrer Göhrung
za Denkendorf gnaͤdigst zu übertragen geruht.
Stuttgaxt. Bey unterzeichneter Beamtung ist immer noch ausländisches Getreide an Waizen
Aocken und Beiste zu haben. ##n 25. Febr. 1818. sa Cameralamt.