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benn Vorschristen noch zweifelbafe scheinen würde, den vorgeseten Kreis= Regierungen
zu berichten; welche die Beamten in Gemäßheit der vorlirgenden Veroronungen,
und nach den bei den vorherigen Wahlen beobachteten Grundlähe# zu bescheiden haben.
Die in der Verordaung vom 29. Januar 1815 befohlenen Agzeigen über die
vollzogene Wahl der Abgeord#neten) sind von den Oberämtern ebenfalls an die Kreis-
Regierungen schleunig einzusenden, und von diesen wöcheatlich dem Munisterium des
Janern zu übergeben. * 9
Hiernach haben sich auch die Direktoren bei den Kreis-Regieruagen rücksschtlich
der unter ihrem Vorsite vorzunehmeaden Wahl der Abgeordneten von den Städten
Sturchart= Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm) Heiloronn und Reuttlingen
zu benehmen.
Stut'igart den :2. Juni 1819. v. Otto.
—.) Der Departements des Innern und der Nesidenz-=
Poltzei:
Ministerien des Innern und der Residenz-Polizei.
Königl. Direction der Residenzstadt Stuttgart.
Kdnigl Ministerial-Erlasse vom 15. d. M. zu Volge ist verordnet worden, daß die bedin-
gungsweise und auf Widerruf ertheilte Erlaubniß zur Herausgabe des bisher unter dem Litre#l
eue Stuttgarter Feitung oder deutscher Merkur erschienenen Blattes weßen
der) trotz wiederholt geschehenen Verwarnung, in mehreren Nummern derselben enthalte-
nen) unanständigen und strafbaren Ausfälle auf auswärtige Regierungen und deren
Kegenten zurückgenommen, und bie fernere Erscheinung dieses Blattes verboten sein
soll, welche höchste Verfügung sofort in Vollzug gesegt worden ist.
Stuttgart den 15. Juni) 1319. Fischer.
□C) Des Departements der Finanzen:
des Finanz-Ministerium.
Königl. Staats, Hauptkassen Verwalcung.
Die Einsendung der Pensions-Beiträze von den weltlichen Staats-Dienern betresfend.
Da noch mehrere Aemker mit Sinsendung der Penssens-Beiträge von den welt-
lichen Staatsdienern im Rückstan? sind; so werden die detreffenden Beamten hiemit
aufgefordert, diese Beitráge aufs bäldeste unter Beischluß doppeleer Verzeichnisse, von
welchen Staatsdienern diese Beiträge geleistet worden sind, an die Staats, Haupt-
kasse einzuliefern ·
·StuttgartdentJ.JUni-8th— v. Süskind.