Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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benn Vorschristen noch zweifelbafe scheinen würde, den vorgeseten Kreis= Regierungen 
zu berichten; welche die Beamten in Gemäßheit der vorlirgenden Veroronungen, 
und nach den bei den vorherigen Wahlen beobachteten Grundlähe# zu bescheiden haben. 
Die in der Verordaung vom 29. Januar 1815 befohlenen Agzeigen über die 
vollzogene Wahl der Abgeord#neten) sind von den Oberämtern ebenfalls an die Kreis- 
Regierungen schleunig einzusenden, und von diesen wöcheatlich dem Munisterium des 
Janern zu übergeben. * 9 
Hiernach haben sich auch die Direktoren bei den Kreis-Regieruagen rücksschtlich 
der unter ihrem Vorsite vorzunehmeaden Wahl der Abgeordneten von den Städten 
Sturchart= Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm) Heiloronn und Reuttlingen 
zu benehmen. 
Stut'igart den :2. Juni 1819. v. Otto. 
—.) Der Departements des Innern und der Nesidenz-= 
Poltzei: 
Ministerien des Innern und der Residenz-Polizei. 
Königl. Direction der Residenzstadt Stuttgart. 
Kdnigl Ministerial-Erlasse vom 15. d. M. zu Volge ist verordnet worden, daß die bedin- 
gungsweise und auf Widerruf ertheilte Erlaubniß zur Herausgabe des bisher unter dem Litre#l 
eue Stuttgarter Feitung oder deutscher Merkur erschienenen Blattes weßen 
der) trotz wiederholt geschehenen Verwarnung, in mehreren Nummern derselben enthalte- 
nen) unanständigen und strafbaren Ausfälle auf auswärtige Regierungen und deren 
Kegenten zurückgenommen, und bie fernere Erscheinung dieses Blattes verboten sein 
soll, welche höchste Verfügung sofort in Vollzug gesegt worden ist. 
Stuttgart den 15. Juni) 1319. Fischer. 
□C) Des Departements der Finanzen: 
des Finanz-Ministerium. 
Königl. Staats, Hauptkassen Verwalcung. 
Die Einsendung der Pensions-Beiträze von den weltlichen Staats-Dienern betresfend. 
Da noch mehrere Aemker mit Sinsendung der Penssens-Beiträge von den welt- 
lichen Staatsdienern im Rückstan? sind; so werden die detreffenden Beamten hiemit 
aufgefordert, diese Beitráge aufs bäldeste unter Beischluß doppeleer Verzeichnisse, von 
welchen Staatsdienern diese Beiträge geleistet worden sind, an die Staats, Haupt- 
kasse einzuliefern · 
·StuttgartdentJ.JUni-8th— v. Süskind.
	        
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