854
stungs-Arbeltsstrafe erkannt, und wegen
der Kosten das Geeignete verfügt wer-
Am zo. Mal ist:
8. der bel dem Oberamtsgerichte Ellwan-
gen in Untersuchung gestandene Frledrich
Rudolph Szutter aus Adekmannsfel-
den, Oberamts Aalen, wegen oleler,
zwar kleiner, elnfacher und zum größten
bell ersetzter Dlebstähle, wovon jedoch
mehrere im rechtlichen Sinne den drit-
ten Diebstahl des Inqussisen ausmachen,
neben Bezahlung selner Haft= und der
Untersuchungs-Kosten, zu slebenme-=
natlicher Festungs-Arbeit und nachbe-
riger dreimonarlscher Etnsperrung in
einem Zwangs-Arbeitshause, verurthellt
worden.
An demf'elben Tage wurde:
s5· gegen den bei dem Oberamisgerichte
Ellwangen in Untersuchung gestandenen
Johann Steinbausler, von Pfannen-
stiehl, Oberamts A#olen, wegen wleder-
bolten klelnen und elmfachen, auch er-
setten Diebstahls, sodann wegen wieder-
bolten Ehebruchs und begangener Ta-
baks = Einschwärzung, neben Bezahlung
seiner Haft- und saͤmtlicher Unterfu-
ungs-Kosten, auch Consiscation des bei
ihm angetroffenen eingeschwörzten Ta-
baks, eine slebenmonatliche Festungs=
Strafe ausgesprochen, und ein weiterer
Kbebruchs-Verdacht auf sich beruhen
gelasfen.
An demselben Tage ist:
10. der vormalige Fuͤrstlich Collorebo-
Mansfeld'sche Rentbeamte zu Untergri-
ningen, Meguin, wegen der gegen ihn
erhobenen groben Verletzung felner
Dienstpflichten und seiner unrichelgen
und nachläßigen Administration über-
baupt, so wie wegen erhobener unstatt=
hafter Klagen gegen den HOfarrer Mods-
brugger zu Untergröningen, mit Ein-
rechnung der unterm 31. März 7878,
wegen verübter Verbal= und Real-In-
jurien gegen ihn erkannten, aber noch
nicht vollzogenen olerzehentägigen Arrest-
Strafe, unter Verwerfung der gegen
die Ehemlichkeiten dieser Untersuchung
chten El 9, zu einer acht,.
zehnmonatlichen Festungs-Strafe mit
angemessener Beschäftigung verurthellt,
seine Beschwerden, welche er über die
gegen ihn verfügte Entlosung von der
Rentvekwaltung, früher erhoben, für
ungegründet erklärt, und derselbe in den
Ersad des wirklich gestifteten Schadens
und der Verzugs-Zinse, se wie in sämt-
liche diesfallstge Umersuchungs-Kosten
verurtheilt, dagegen aber Hinsichtlich der