Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Am  50.  Januar  wurde:  Michael  Wibel  und  Johann  Caspar
u.  In  der  Mionssache  von  dem  Ober-  Sollmanns  Wittwe  von  do,  Kläger,  Aten,
umsgerichte  Künzelsan  zwischen  dem  Schadloshaltung  betreffend,  das  Urthell

Fürstlich  Hohenloheschen  Rentbeomten  erster  Instanz  bestätlgt,  und  Beklagter,
Moler  zu  Künzelsau,  Beklagten,  Anten,  Ant,  ln  die  Kesten  verurthellt.
und  Johann  Christopp  Bähl,  Geeorg.

7F.  Gerichtshof  für  den  Donau-Kreis.
1.)  Eriminal=  Senat.

Am  8.  Januar  wurden  verur=  .  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtstberlt:
  gerichte  Gdppingen  gefuͤhrten  Untersu-1.

  Johannes  Frank,  von  Feldstetten,  chung  Johann  Walter,  von  Ulhingen,
Oberamts  Muͤnsingen,  wegen  fortgesetzter  wegen  versuchter  Faͤlschung,  und  zum
Asotie  und  Landstreicherei,  neben  Ver-  weltenmol  wlederholter  Landstrelcherei,
sälung  in  sämtliche  Untersuchunzs-Ko-  neben  der  Verblindlichkeir  zum  Ersatze
sten,  zu  einer  Zwangs-Arbeitshausstrafe  sämtlicher  Kosten,  zu  zweimonatll:
m  Ulm,  bis  zu  erprobter  Besserung,  cher  Festungs-Arbeitsstrafe  und  nachhewenlastens
  aber  auf  sechs  Monate,  riger  Einsperrung  in  dem  Zwangs=  Arunter
  Vorbehalt  eines  Straf-Zusatzes,  beitshause  zu  Ulm  bis.  zu  erprobter
falls  durch  die  noch  anhängige  weitere  Besserung,  wenigstens  aber  auf  dle
Umersachung  sein  Reat  sich  erhdhem-  Dauer  von  sechs  Monaten;
sollte;

2.  Nagdalena  Wohrlin,  von  Nattheim,
Oberams  Heidenheim,  wegen  Miturheberschaß
  an  elnem  großen  Diebstahl,
neben  Verfällung  in  den  Schadens-Ersas,
  zu  olermonatlicher  Zucht-4.

  Michael  Bitterling,  von  Gbppingen,
welcher  bei  demselben  Oberamtsgerlchte
in  Verhaft  und  Untersuchung  kom,  wegen
  Conkubinate,  thätlicher  Mißbandlung
der  Wittwe  Schnell,  von  Gbppingen,

und  wegen  lebensgesährlicher  Drohungen,
housstrase  zu  Markarbninger,  die  Ent-  deren  er  zum  khell  für  überwiesen  anscheldung

  über  den  Kosten=  Punkt  aber  genommen  wurde,  neben  Zuscheidun  )a
noch  ausgeseht;  eines  angemesenen  Theils  der  Unersu—