Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

chungs  =  Kesten  zu  elner  nach  selner
Kbrper-Beschaffenhelt  zu  bemessenden
olermonatlichen  Festungs-Arteitsstrafe;


5.  der  bei  dem  Oberamtegerlchte  Wiblingen
  in  Untersuchung  gekommene  Simon
Zehrfelder,  von  Kodalsbofen  im  Kkbnigreich
  Balern,  wegen  dreler  complottmäßig
  verübter  Diebstähle,  nachgefolgter
Dlebstahls  =  Thellnahme  und  Angabe
eines  falschen  Ramens,  ferner  wegen
bügen  vor  Gericht,  Landstreicherei  und
Räckkehr  in  das  Kdngreich,  ungeachtet
der  früher  erfolgten  Auswelsung,  neben
der  Verbindlichkeit  zum  Ersatz  eines
angemessenen  Theils  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  einer  siebenmonatlichen
Festungs-Arbeltsstrafe  mit  Abschied  und
nachberlger  Ausweisung  aus  dem  Kdugreiche
  unter  Androhung  empfindlicher
Abndung  auf  den  Wlederbetretungsfall;

6.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte
  Kirchheim  geführten  Unterfuchung:


a)  Herrmann  Bacher,  von  Wendlingen,
wegen  complotemäßlg  und  in  Genossenschaft
  verübter  Verwundung  und  Mßbandlung
  des  Caspar  Rehm  von  da,
neben  Perfällung  in  die  Hälfee  der
Untersuchungs=  und  Hellungs-Kosten
unter  solldarlscher  Verbindlichkelt,  zu

viermonatlicher  Festungs-  Arbelts.
strafe,  und

b)  dessen  Bruder,  Gortlseb  Bacher,
wegen  gleichen  Vergebens,  neben  Zuscheidung
  der  andern  Hälfte  der  Untersuchungs=
  und  Heilungs  Kosten,  glelchfalls
  unter  solldaorischer  Verbindlichkelt,
zu  drel  und  einhalbmonatlicher
Festungsstrafe.
Am  15.  Jonuar  ist:

7.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerschte
Ulm  in  Untersuchung  gekommenen  Jebannes
  Rau,  von  Ulm,  wegen  gewaltsomer
  Widersetzlichkeit  gegen  die  Obrigkelt,
  Gotteslästerung,  Drohungen  und
Injurlen,  auch  wegen  höchst  frechen  und
unbetmäßigen  Benehmens  wöhrend  der
Untysuchung,  neben  dem  Erset  sämlicher
  Kosten,  unter  Einrechnung  elnes
Thells  des  erstandenen  Arrests,  einjährige
  Festungs  Arbeltsstrafe  mit  derbem
  Willkomm  erkannt  worden.

Am  16.  Januar  wurden  verurtheilt:


8.  der  bei  dem  vormaligen  Crimlnalamte
Gdppingen  in  Untersuchung  gekommene
suspendirte  LKand-Cameralamts-Kastenknecht
  Johann  Jakob  Unkel,  von
Goͤppingen,  wegen  eines  theils  durch
unerlaubte  Elngriffe  in  die  ihm  anvertrauten
  Frucht  =  Vorräthe  und  deren