chungs = Kesten zu elner nach selner
Kbrper-Beschaffenhelt zu bemessenden
olermonatlichen Festungs-Arteitsstrafe;
5. der bei dem Oberamtegerlchte Wiblingen
in Untersuchung gekommene Simon
Zehrfelder, von Kodalsbofen im Kkbnigreich
Balern, wegen dreler complottmäßig
verübter Diebstähle, nachgefolgter
Dlebstahls = Thellnahme und Angabe
eines falschen Ramens, ferner wegen
bügen vor Gericht, Landstreicherei und
Räckkehr in das Kdngreich, ungeachtet
der früher erfolgten Auswelsung, neben
der Verbindlichkeit zum Ersatz eines
angemessenen Theils der Untersuchungs-Kosten,
zu einer siebenmonatlichen
Festungs-Arbeltsstrafe mit Abschied und
nachberlger Ausweisung aus dem Kdugreiche
unter Androhung empfindlicher
Abndung auf den Wlederbetretungsfall;
6. auf den Grund der von dem Oberamtsgerichte
Kirchheim geführten Unterfuchung:
a) Herrmann Bacher, von Wendlingen,
wegen complotemäßlg und in Genossenschaft
verübter Verwundung und Mßbandlung
des Caspar Rehm von da,
neben Perfällung in die Hälfee der
Untersuchungs= und Hellungs-Kosten
unter solldarlscher Verbindlichkelt, zu
viermonatlicher Festungs- Arbelts.
strafe, und
b) dessen Bruder, Gortlseb Bacher,
wegen gleichen Vergebens, neben Zuscheidung
der andern Hälfte der Untersuchungs=
und Heilungs Kosten, glelchfalls
unter solldaorischer Verbindlichkelt,
zu drel und einhalbmonatlicher
Festungsstrafe.
Am 15. Jonuar ist:
7. gegen den bei dem Oberamtsgerschte
Ulm in Untersuchung gekommenen Jebannes
Rau, von Ulm, wegen gewaltsomer
Widersetzlichkeit gegen die Obrigkelt,
Gotteslästerung, Drohungen und
Injurlen, auch wegen höchst frechen und
unbetmäßigen Benehmens wöhrend der
Untysuchung, neben dem Erset sämlicher
Kosten, unter Einrechnung elnes
Thells des erstandenen Arrests, einjährige
Festungs Arbeltsstrafe mit derbem
Willkomm erkannt worden.
Am 16. Januar wurden verurtheilt:
8. der bei dem vormaligen Crimlnalamte
Gdppingen in Untersuchung gekommene
suspendirte LKand-Cameralamts-Kastenknecht
Johann Jakob Unkel, von
Goͤppingen, wegen eines theils durch
unerlaubte Elngriffe in die ihm anvertrauten
Frucht = Vorräthe und deren