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I.
Formular einer Urkunde über die Capttalsteuer = Aufnahme bei Personen,
welche einen prioilegirten Gerichtsstand haben.
Kreis N.
Oberamt N.
Nach den Fasstonen der — in dem hlestgen Oberamt#. Bezleke sich besindenden Perseven,
welche elnen priolleglrten. Gerichtsstand haben, beträgt dle — nach dem Geletze vom
19. Juni 1831 steuerbare Samme ihrer Aktlo-Capitalien nach dem Beslestande vom
1. Juli N., jedoch mie Ausschluß derjeulgen, welche bel bffentlichen Kassen angelegt
lÜad, und wovon alse die Steuer auf die — im 1. u# des Gesetzes verordnete Welse zu
entricheen ist,
1) In der Oberamte Stadttw.
2) in der Gemelnd
5) in der Gemelade 7. 9
rt. ut.
Zusammen —
und die Stener Pierand fär dad Etat-Jahe N.
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welches hlerdurch untet dem Aufuͤgen beurkundet wled, daß alle — zu der obgenannten
Nlasse gebbrigen — im Oberamts- Bejirke sich besludenden Personen zut Angabe ihres
Koplal-Besitze# namenilich, aufgefordert worden sind,
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Oberamtmena.