Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

66
I.

Formular  einer  Urkunde  über  die  Capttalsteuer  =  Aufnahme  bei  Personen,
welche  einen  prioilegirten  Gerichtsstand  haben.

 

Kreis  N.
Oberamt  N.

Nach  den  Fasstonen  der  —  in  dem  hlestgen  Oberamt#.  Bezleke  sich  besindenden  Perseven,
  welche  elnen  priolleglrten.  Gerichtsstand  haben,  beträgt  dle  —  nach  dem  Geletze  vom
19.  Juni  1831  steuerbare  Samme  ihrer  Aktlo-Capitalien  nach  dem  Beslestande  vom
1.  Juli  N.,  jedoch  mie  Ausschluß  derjeulgen,  welche  bel  bffentlichen  Kassen  angelegt
lÜad,  und  wovon  alse  die  Steuer  auf  die  —  im  1.  u#  des  Gesetzes  verordnete  Welse  zu
entricheen  ist,

1)  In  der  Oberamte  Stadttw.

2)  in  der  Gemelnd

5)  in  der  Gemelade  7.  9
rt.  ut.

 

Zusammen  —
und  die  Stener  Pierand  fär  dad  Etat-Jahe  N.
u  a0  kt  don  i00  si.

2
v

welches  hlerdurch  untet  dem  Aufuͤgen  beurkundet  wled,  daß  alle  —  zu  der  obgenannten
Nlasse  gebbrigen  —  im  Oberamts-  Bejirke  sich  besludenden  Personen  zut  Angabe  ihres

Koplal-Besitze#  namenilich,  aufgefordert  worden  sind,
den  e  ·  ½  *

Oberamtmena.