elnfachen kleinen, aber wlederholten Dleß-
stahls, so wie wegen wlederholter. Land-
streicherei, neben dem Kosten= und Scha-
dens Ersatz, zu viermonatllcher
Festungs-Arbeitsstrafe, und nachheriger
Ausweisung aus dem Kbnigreich, unter
Androhung empfindlicher Ahndung auf
den Wiederbetretungsfall;
19. Adam Frech, von Jebenhausen, wel-
cher bei dem Oberamtsgerschte Gbppin=
gen in Untersuchung kam, wegen zweler,
tbeils qualisizirter, thells erschwerter Dieb-
stähle, und wegen unbefugten Gewehr-
besitzes, neben der Verbindlichkeit zum
Schadens-Ersatz, und Zuscheldung eines
angemessenen Tbells der Untersuchungs-
Kosten, zu sechsmonatlicher Festungs-
Arbeitsstrafe, und einer Geldbuße von
wel kleinen Freveln;
J0. auf die von dem Oberamtsgerichte Tett-
nang vorgenommene Untersuchung:
a)) Johann Georg Stdbckler, von Schlucht,
Khnigl. Balrischen Landgerichts Im-
menstadt, wegen wiederbolter zum Theil
qualistzirter und ausgezeichneter Dieb-
Kähle, ferner wegen verbotswidrigen
Wiederbetretens des Königreichs, auch
wegen Conkubinaks und Landstreicheres,
neben der Verbindlichkelt zum Schaden-
Ersatz, und Zuschekdung elnes angemesse-
nen Thells der Umersuchungs-Koften, zu
fünfzehnmonatlicher Festungs= Ar-
beitestrafe mit Abschied, und nachherlger
Ausweisung aus dem Könlgreich, unter
Andrehung geschärfter Serafe auf den
Wiederbetretungsfall;
b.) Genovefa Mawarr, von Blumegg,
wegen wiederholter Thellnahme an
einem Diebstahl, so wie wegen fortge-
setzten Conkubinats und Landstreicherei,
neben Zuscheidung eines angemessenen
Tbeils der Kosten, zu sechomonatli-
cher Zuchthausstrafe in Markgrb#n-
gen, mit Willkomm und nachheriger
Einsperrung in dem Zwangs-Arbeilts-
hause zu Ulm bis zu erprobter Besse,
rung, wenigstens aber auf die Dauer
von sechs Monaten; zugleich wurde
verordnet, daß Inquistuln nach erstan-
dener Strafzeit unter genaue polizel-
liche Aufsicht gestellt werden solle.
Am 35. Jannar ist:
auf den Grund der von dem Ober-
am'sgerichte Ravensburg geführten Uvo-
tersuchung:
a)LConrad Adler, von Mockenhefen,
wegen elnes unter erschwerenden Um-
ständen verübten großen, jedoch ersetz-
ten Diebstahls, serner wegen zwel klei-
ner elnfacher Diebstähle, auch wegen
intellekrueller Urheberschaft bei Ablegung
eines falschen Zeugnistes ver der Obrig=