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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— N. 4.
(Nr. 6966.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Ersten und Zweiten Nachtrag zum Statut
der Berlin-(Görlitzer Eisenbabngesellschaft. Vom 13. Januar 1868.
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen 2c.
Nachdem der Verwaltungsrath der Berlin-Görlitzer Eisenbahngesellschaft
auf Grund der in der Generalversammlung der Aktionaire vom 21. November
1867. gefaßten Beschlüsse die beiden anliegenden Nachträge zu dem unterm
18. Mai 1864. (Gesetz= Samml. S. 485.) von Uns bestätigten Gesellschaftsstatute
aufgestellt und auf deren Genehmigung angetragen hat, wollen Wir diesen
Nachträgen die landesherrliche Bestätigung hierdurch ertheilen.
Die gegenwärtige Urkunde ist mit den beiden Statutnachträgen durch die
Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 13. Januar 1868.
(I. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt.
Jahrgang 1868. (Nr. 6966.)
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Ausgegeben zu Berlin den 23. Januar 1868.