Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

—  29  —

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  N.  4.

 

(Nr.  6966.)  Bestätigungs-Urkunde,  betreffend  den  Ersten  und  Zweiten  Nachtrag  zum  Statut
  der  Berlin-(Görlitzer  Eisenbabngesellschaft.  Vom  13.  Januar  1868.

.
Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Preußen  2c.

Nachdem  der  Verwaltungsrath  der  Berlin-Görlitzer  Eisenbahngesellschaft
auf  Grund  der  in  der  Generalversammlung  der  Aktionaire  vom  21.  November
1867.  gefaßten  Beschlüsse  die  beiden  anliegenden  Nachträge  zu  dem  unterm
18.  Mai  1864.  (Gesetz=  Samml.  S.  485.)  von  Uns  bestätigten  Gesellschaftsstatute
  aufgestellt  und  auf  deren  Genehmigung  angetragen  hat,  wollen  Wir  diesen
  Nachträgen  die  landesherrliche  Bestätigung  hierdurch  ertheilen.

Die  gegenwärtige  Urkunde  ist  mit  den  beiden  Statutnachträgen  durch  die
Gesetz-Sammlung  zu  veröffentlichen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  13.  Januar  1868.

(I.  S.)  Wilhelm.

Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.  Leonhardt.

Jahrgang  1868.  (Nr.  6966.)

·□
*
2

Ausgegeben  zu  Berlin  den  23.  Januar  1868.