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II. Verfügungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements.
Des Jutkiz-Ministerium.
1.
Der Referender zweiter Classe Frledrich
Herbort, von Stuttgart, welcher bei der
mit ihm vorgenommenen ersten Dieust-Hräfung
das Zeugniß dritter Classe erhalten
und seit dem 6. September 1820 als
Asststent bei dem Kbnigl. Oberamtsgerichte
Stuttgart Dienste gelelstet hat, ist auf sein
Ansuchen dem Königl. Gerichtsbofe in *
lin zen zugetheilt worden.
Stuttgart den 35. Mal 1821.
Maueler.
2.
Der Referendär zwelter Classe Wilbelm
Murschel, von Stuttgart, welcher bel der
mit ihm vorgenommenen ersten Dleut-Hräfung
das Zeugalß dritter Classe erbalten
und sich seit dem v. Juni 1820 als
Assistent bel dem Kbnigl. Criminal-Amt
Stuttgart befunden hat, ist auf sein Ansuchen
dem Königl. Gerlchtshofe in Eßlingen
zugetheilt worden.
Stuttgart den 35. Mal 1831.
Maueler.
Bekanntmachung in Betreff der Einsendung der Gebühren für das Staats= und Regierungs-Blatt
auf dac zweite Semester 18a1.
Fär das mit dem ersten Juli d. J. beginnende
zwelte Semester des Staats= und
NRegierungs -Blatts flad die Gebühren
hn stl. 30 kr. vom Eremplar durch die mit
dem Einzug in den Oberamts. Bezirken
beauftragten Stellen und Personen, so wie
durch die Kdnigl. Postämter im Laufe des
Monats Juni 1331 an das Kassenamt des
Regierungs -Blats einzusenden, von den
in Stungart wohnenden Abonnenten aber
auf dem Büregu der erwähnten Stelle zu
berichtigen. Sollten für das zwelte Semester
dleses Jahres irgendwo mehr oder
weniger Exemplare als lim ersten Semester
erforderlich seyn, so ist der genannten Behörde
hlevon in Zeiten Nachricht zu gebenindem
nach Ablauf des Monats Juni kelne
Abbestellungen mehr angenommen werden
konnen.
Stuttgart den 35. Mais 1a##1.
Maueker.