Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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II.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Des  Justiz-Departements.

Des  Jutkiz-Ministerium.

1.

Der  Referender  zweiter  Classe  Frledrich
Herbort,  von  Stuttgart,  welcher  bei  der
mit  ihm  vorgenommenen  ersten  Dieust-Hräfung
  das  Zeugniß  dritter  Classe  erhalten
  und  seit  dem  6.  September  1820  als
Asststent  bei  dem  Kbnigl.  Oberamtsgerichte
Stuttgart  Dienste  gelelstet  hat,  ist  auf  sein
Ansuchen  dem  Königl.  Gerichtsbofe  in  *
lin  zen  zugetheilt  worden.

Stuttgart  den  35.  Mal  1821.

Maueler.

2.
Der  Referendär  zwelter  Classe  Wilbelm
Murschel,  von  Stuttgart,  welcher  bel  der
mit  ihm  vorgenommenen  ersten  Dleut-Hräfung
  das  Zeugalß  dritter  Classe  erbalten
  und  sich  seit  dem  v.  Juni  1820  als
Assistent  bel  dem  Kbnigl.  Criminal-Amt
Stuttgart  befunden  hat,  ist  auf  sein  Ansuchen
  dem  Königl.  Gerlchtshofe  in  Eßlingen
  zugetheilt  worden.

Stuttgart  den  35.  Mal  1831.
Maueler.

Bekanntmachung  in  Betreff  der  Einsendung  der  Gebühren  für  das  Staats=  und  Regierungs-Blatt
auf  dac  zweite  Semester  18a1.

Fär  das  mit  dem  ersten  Juli  d.  J.  beginnende
  zwelte  Semester  des  Staats=  und
NRegierungs  -Blatts  flad  die  Gebühren
hn  stl.  30  kr.  vom  Eremplar  durch  die  mit
dem  Einzug  in  den  Oberamts.  Bezirken
beauftragten  Stellen  und  Personen,  so  wie
durch  die  Kdnigl.  Postämter  im  Laufe  des
Monats  Juni  1331  an  das  Kassenamt  des
Regierungs  -Blats  einzusenden,  von  den
in  Stungart  wohnenden  Abonnenten  aber
auf  dem  Büregu  der  erwähnten  Stelle  zu

berichtigen.  Sollten  für  das  zwelte  Semester
  dleses  Jahres  irgendwo  mehr  oder
weniger  Exemplare  als  lim  ersten  Semester
erforderlich  seyn,  so  ist  der  genannten  Behörde
  hlevon  in  Zeiten  Nachricht  zu  gebenindem
  nach  Ablauf  des  Monats  Juni  kelne
Abbestellungen  mehr  angenommen  werden
konnen.

Stuttgart  den  35.  Mais  1a##1.
Maueker.