und dieser nirgends durch Anbaͤufung
mit Unrath, Dung, Bau Materialien
oder andern Gegenstaͤnden gehemmt
werde; daß ferner die Straßen weder
durch Bauwerke und Verzäunungen
verengt, noch durch das Abgraben
der Bdschungen an den Chaussee-Grsben
geschmälert werden.
Ist eine solche Schmälerung, dle
sich oft auffallend darin zeige, daß steinerne
Brücken und Dehlen, welche
ursprünglich mit der Breite der Straße
gleich waren, nunmehr auf der Seite
über die Straße hervorstehen, eingetreken;
so haben die Ortsbehdrden
durch Vermessung der Straße und
durch Aufsuchung der Grenz Steine
an den benachbarten Grundstäcken,
dle wahren Grenzen der Strahe ausmumitteln
und von dem Erfund an
das Oberamt Bericht zu erstatten,
damtt daseelbe gemeinschaftlich mit dem
Weg-Inspektor zur Wlederherstellung
jener die geelgnete Anordnung treffe.
b) Daß alle dlejeuigen, welche Stra-Hen-Bauerbeiten
äbernommen haben,
ihre Berbindlichkeit vollkommen und
zur gehbrigen Zelt erfällen, daß insbesondere
das Unterhaltungs-Materlal
binnen des von dem Weg.Inspekter
bes der Angabe bestimmten Termins
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beigefährt, hlevon alchts entfremdet,
daß bei d#r Uebernahme des Materlals,
welcher der Ortsvorsteher und eln Mitglied
des Gemeinderaths-belzuwehnen
baben, nicht nur das Nachzzählen der
beigeführten Haufen mic Dünkilichkelt
vorgenommen, sondern auch, nach elner
jedesmal vorher zu gebenden Erklärung,
der wie vielste (z. B. bie
oder Gte oder ste) Haufen nachzumigen
sey, das Abwägen genau vorgenommen
und sowehl die ganze Zohl
aller Material-Haufen als das Gewicht
jedes Einzelnen derjenigen, welche
abgewogen werden, um hieoon
einen Durchschnitt berechnen zu kön?
nen, in dem Protokell eingeschrieben
werde. «
Daß ferner die Wegknechte in Ansehung
des Einleisens bel geeigneter
Wliterung und des Relnigens der
Straße von Morast sich nicht versaͤumen,
und daß der Letztere unverzuͤglich
rein abgefährt werde.
c) Daß endlich nicht von einzelnen
Personen an Straßen, Bräcken und
deren Zugehbrden durch verbotene
Handlungen, 3. B. Rauhsperren,
Schleifen von Baustämmen u. s. w.
Schaden verursacht werde.
Im Allgemelnen werden die Orts=