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Blait von 1820, S. 321) ein Zu-
sad von sechswichiger Zuchthausstrafe
ausgesprochen.
Am 29. Juli wurden veruf-
tbeilt:
15. der zu Maulbronn in Untersuchung
gekommene Johannes Müller, von
Minrelstadt, Oberamts Urach, wegen
mehrerer wlederholter zum Theil im
Coemplott mit Gottlleb Hofsäß, von
Illingen, verübter Diebstähle, worunter
ein großer und qualisigirter begriffen, ne-
len Ersad seiner Arrest= und 3 der Un-
tersuchungs-Kosten, auch Ersatz des
Schadens, beziehungsweise unter foll=
darischer Verbindlichkeit mir Getrlieb
Hefsäß zu achtmonatlicher Festungs-
Arbelt;
6½ Daniel Dbbel, von Illingen, Ober-
amts Maulbronn, wegen eines großen
und im rechtilichen Sinne dritten Dieb-
stahls, sodann wegen Vagirens und
Fälschung, neben Ersatz des Schadens
und Bezahlung seiner Transpork-, Ver-
baft= und Untersuchungs= Kosten zu
neunmonatlicher Festungs= Arbeit,
und nachberlger Einsperrung in ein
Zwangs= Arbeirshaus bie zu erprobter
Besserung, mindestens aber auf die
Dauer von vier Monaten.
Erkenntnisse in Revisions-Fällen.
Am 18. Jull wurde:
der zu Eßlingen in Untersuchung gekom-
mene Johannes Fromberger, von
Waschenbeuren, Oberamts Welzheim,
wegen vorsetzlicher gefährlicher Wer-
wundung und dadurch verschuldeter Thdd-
tung des Jakob Heilig, von Weiler,
sedann wegen Versuchs eines durch Ein-
bruch qualisizirten und zuglelch gefähr-
lichen Diebstahls, unbefugten Gewehr-
Besitzes, Conkublnats, Srortation und
Wagirens, auch elnes Betrugs, neben
Confiskation des Gewehrs und Ersatz
seiner Arrest= Azungs= und Vertheidl-
gungs= Kosten, se wie der durch die
L#egal-Inspection und Sertion des ge-
EEIIIIIIT Kosten, auch
3 der sämtlichen Untersuchungs Kosten
zu zwoͤlfzaͤhriger Zuchthausstrafe ver-
urtheilt.