Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Blait von 1820, S. 321) ein Zu- 
sad von sechswichiger Zuchthausstrafe 
ausgesprochen. 
Am 29. Juli wurden veruf- 
tbeilt: 
15. der zu Maulbronn in Untersuchung 
gekommene Johannes Müller, von 
Minrelstadt, Oberamts Urach, wegen 
mehrerer wlederholter zum Theil im 
Coemplott mit Gottlleb Hofsäß, von 
Illingen, verübter Diebstähle, worunter 
ein großer und qualisigirter begriffen, ne- 
len Ersad seiner Arrest= und 3 der Un- 
tersuchungs-Kosten, auch Ersatz des 
Schadens, beziehungsweise unter foll= 
darischer Verbindlichkeit mir Getrlieb 
Hefsäß zu achtmonatlicher Festungs- 
Arbelt; 
6½ Daniel Dbbel, von Illingen, Ober- 
amts Maulbronn, wegen eines großen 
und im rechtilichen Sinne dritten Dieb- 
stahls, sodann wegen Vagirens und 
Fälschung, neben Ersatz des Schadens 
und Bezahlung seiner Transpork-, Ver- 
baft= und Untersuchungs= Kosten zu 
neunmonatlicher Festungs= Arbeit, 
und nachberlger Einsperrung in ein 
Zwangs= Arbeirshaus bie zu erprobter 
Besserung, mindestens aber auf die 
Dauer von vier Monaten. 
Erkenntnisse in Revisions-Fällen. 
Am 18. Jull wurde: 
der zu Eßlingen in Untersuchung gekom- 
mene Johannes Fromberger, von 
Waschenbeuren, Oberamts Welzheim, 
wegen vorsetzlicher gefährlicher Wer- 
wundung und dadurch verschuldeter Thdd- 
tung des Jakob Heilig, von Weiler, 
sedann wegen Versuchs eines durch Ein- 
bruch qualisizirten und zuglelch gefähr- 
lichen Diebstahls, unbefugten Gewehr- 
Besitzes, Conkublnats, Srortation und 
Wagirens, auch elnes Betrugs, neben 
Confiskation des Gewehrs und Ersatz 
seiner Arrest= Azungs= und Vertheidl- 
gungs= Kosten, se wie der durch die 
L#egal-Inspection und Sertion des ge- 
EEIIIIIIT Kosten, auch 
3 der sämtlichen Untersuchungs Kosten 
zu zwoͤlfzaͤhriger Zuchthausstrafe ver- 
urtheilt.
	        
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