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stͤnden und in Genossenschaft veruͤbter
Diebstähle, wodurch dessen zweiter Rück-
fall begruͤndet ist, sodann wegen Dieb-
stahls -Versuchs, Funddiebstahls, fort-
zesetzten unzüchtigen Lebens, auch ver-
übter Drohung, unerlaubten Gewehr=
Beslses, entfernten Wilderei-Versuchs,
und endlich wegen wiederhollen Vagirens,
neben Verfällung in den Ersatz des
dur v seine Diebstähle und den versuch-
ten Ausbruch aus dem Gefängniß ge-
stifteten Schadense so wir eines ange-
messenen Theils der Unsersuchuhgs-Rosten,
fäünfjährige Festungs- Arbeitstrafe,
und nachberlger Reclusion bis zu erprob-
ter Besserung, wenigstens aber auf eln
Jahr ausgesprochen worden.
Am 29. Juli wurden verur-
theilt:
. die bel dem Oberamisgerichte Waldsee
in Verhaft und Untersuchung gekomme-
nen Inqulstten:
2) Heinrich Braͤuchle, von Oggelsbeu-
ren, wegen eines nach vorgängiger
Verabredung und Verlindung mit
zwei Genossen umeer beschwerenden
Umständen veräbten Raubs, wegen
wiederbolter, theils großer, kbells qua-
Ufizirter, tbells erschwerter, thells in
Genossenschaft und gewerbemäßig ver-
übter zehn Diebstähle und eines Dieb-
stahls-Versuchs, unter Anrechnung
eines Theils des erstandenen Arrese,
noch zu achtjährlser Festungs-
strafe;
d) Vincens Sauter, von Mutterswang,
wegen eines nach porgängiger Verab-
redung und Verbindung mit zwei Ge-
nossen unter erschwerenden Umständen
verübten Raubs, sodann wegen zwar
erster und kleiner, aber theils qualisi-
Urter,, tbeils erschwerter, in Genossen=
schaft und gewerbsmißig begangener
ellf Diebstähle und zweier Dleb-
stahls-Versuche noch zu achtjähri-
cer. Festungsstrafe.
Jugleich wurde gegen beide Ingulsiten
wegen des Schedens-Ersatzes, so wle
megen der Arrest-, Azungs-, Vertheidi-
gungs- und Umersuchungs= Kosten das
Angemessene verfügt.