Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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stͤnden und in Genossenschaft veruͤbter 
Diebstähle, wodurch dessen zweiter Rück- 
fall begruͤndet ist, sodann wegen Dieb- 
stahls -Versuchs, Funddiebstahls, fort- 
zesetzten unzüchtigen Lebens, auch ver- 
übter Drohung, unerlaubten Gewehr= 
Beslses, entfernten Wilderei-Versuchs, 
und endlich wegen wiederhollen Vagirens, 
neben Verfällung in den Ersatz des 
dur v seine Diebstähle und den versuch- 
ten Ausbruch aus dem Gefängniß ge- 
stifteten Schadense so wir eines ange- 
messenen Theils der Unsersuchuhgs-Rosten, 
fäünfjährige Festungs- Arbeitstrafe, 
und nachberlger Reclusion bis zu erprob- 
ter Besserung, wenigstens aber auf eln 
Jahr ausgesprochen worden. 
Am 29. Juli wurden verur- 
theilt: 
. die bel dem Oberamisgerichte Waldsee 
in Verhaft und Untersuchung gekomme- 
nen Inqulstten: 
2) Heinrich Braͤuchle, von Oggelsbeu- 
ren, wegen eines nach vorgängiger 
Verabredung und Verlindung mit 
zwei Genossen umeer beschwerenden 
Umständen veräbten Raubs, wegen 
wiederbolter, theils großer, kbells qua- 
Ufizirter, tbells erschwerter, thells in 
Genossenschaft und gewerbemäßig ver- 
übter zehn Diebstähle und eines Dieb- 
stahls-Versuchs, unter Anrechnung 
eines Theils des erstandenen Arrese, 
noch zu achtjährlser Festungs- 
strafe; 
d) Vincens Sauter, von Mutterswang, 
wegen eines nach porgängiger Verab- 
redung und Verbindung mit zwei Ge- 
nossen unter erschwerenden Umständen 
verübten Raubs, sodann wegen zwar 
erster und kleiner, aber theils qualisi- 
Urter,, tbeils erschwerter, in Genossen= 
schaft und gewerbsmißig begangener 
ellf Diebstähle und zweier Dleb- 
stahls-Versuche noch zu achtjähri- 
cer. Festungsstrafe. 
Jugleich wurde gegen beide Ingulsiten 
wegen des Schedens-Ersatzes, so wle 
megen der Arrest-, Azungs-, Vertheidi- 
gungs- und Umersuchungs= Kosten das 
Angemessene verfügt.
	        
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