Amies für unfdhig erklärt, und ne-
ben dem Ersatze der betruͤglich bezogenen
berrschaftlichen Gelder nebst Zinsen, so
wie der Bezahlung der Untersuchungs-
und Commissions-Kosten, zu zehen-
monatlichem Festungsarrest verurtheilt.
An demselben Tage wurde:
10. dem zu Neckarssulm in Untersuchung
gekommenen Johann Nepomuk Krazer,
von Vorderlinthal, Oberamts Gmünd,
wegen Vegirens und mehrjährigen Con-
kubinats mit zwel Weibspersonen, neben
der Verbindlichkeit zu Bezahlung seiner
Arrest-und der Hälste der Untersuchungs-
Kosten eine ovlermonatliche Festungs-
strafe zuerkannt.
Am nämlichen Tage wurder
11. Gustav Adolph Schaupp, Ober-Ac-
ciser von Dürrmenz, Oberamts Maul-
bronn, wegen vorsätzlicher, durch Fal-
schungen verdeckter, zum Theil noch vor
der Untersuchung ersetzter Cassen-Eingrifse
von seinem Amte cassirt, zu Beklel-
dung eines bffentlichen Amtes für un-
fähig erklärt, und neben der Verbind=
lichkeit zur Vergütung der noch ulcht er-
setzten Rests= Summe nebst Zinsen,
so wie zur Bejahlung sämtlicher Unter=
suchungs = Kosten zu zwei und ein
balbjähriger Suchthausstrofe verur-
uxtheist.
Am 12. Juli wurden verur-
tbell#t:
a2. auf die von dem Oberamtdgerichte
Ludwigsburg geführte Untersuchung:
) Marla Catherina Regenbegen zu
Ludqi#gsburg, wegen mehrerer in verab-
redeter Gemeinschaft verübter Markt-
Diebstähle, welche als wiederholte Dieb-
stähle anzusehen sind, zu zebenmo-
natlicher Zuchthausstrafe;
b) Rosine Christine Lang, von Oehrin-
gen, wegen mehrerer in verabredeter
Gemeinschaft verübter Markt-Dlebstäble
zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe;
dabei wurden Jeder ihre eigenen Arrest-
und Azungs-, se wie dle Hälfte der
Umersuchungs-Kosten zugeschleden, und
der Ersatz des Schadens unter solldari-
scher Haftung auferlegt.
Ferner wurden verurthellt:
13. Rosine Catharine Zimmermann,
von Stuttgart, wegen verübter Dieb-
stäble, wiederholten Betrugs, und Be-
günstigung elnes Betrugs, verbotswidri-
gen Zusammenlebens mit einer Manns-
Person, und frecher Lügen vor Gericht,
neben dem Ersatze des Schadens und
Bezahlung ihrer Arrest= und Azungs-,
so wie eines ongemessenen Theils der
Untersuchunge-Kosten zu sechsmonat-
licher Zuchthausstrafe und nechherlger