Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Krels zugethellten Rechnungsrath Härkin 
dle nachgesuchte Entlassung aus dem Staots- 
dienste zu erthellen gerußt. 
Die erledigte Unteramts = auch Stadt- 
und Spital-Arzts-Stelle zu Rottwell, i# 
unterm 1. d. M. dem blsherigen Unteramts- 
Los 
Arzt D. Laib in Frledrichthasen, Oberamit 
Tettnang, uͤbertragen worden. 
Unter dem 3. d. M. ist der Oberliente“ 
vant v. Jan, der Gaenisons-Compagnleg, 
Krankhelts halber un den Penslonsstand ver, 
setzt worden. 
II. Verfügnugen der Departement. 
A.) Des Departements des Innernt 
Des Ministerium des Innern. 
Patent für eine neu erfundene Methode Dorf zu verkohlen. 
Se. Königliche Majestät haben ver- 
müge bhchster Entschlleßung vom sbB. v. M. 
dem Regierungsrath Schott von Schot- 
tensteln zu Ulm auf sein Ansuchen ein 
Patent für die ausschließende Benützung 
elner von ihm erfundenen Methode, den 
Torf in geschlossenen Räumen zu verkohlen, 
und für die dabel gewonnenen Produkte 
auf die Dauer von zehn Jahren in der 
Maße gnadigst zu enheilen geruhet) bes 
innerhalb dieses Zeltraums niemand gestab- 
tet seyn soll, jene Methode ohne det E# 
Kinders Elnwllligung nachjumechen und 
gebrauchen; welches zur Rachachtung hlt 
durch dffentlich bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den 1. November 1821. 
Schmidlin. 
B.) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Verordnung, die Jebent-Surrogatgelder von Feldgütern worauf Gebände emichtet werden, 
betreffend. 
De man Kenntniß erhalten hat, daß es 
mit Bestimmung der Zehent-Surrogatgelder 
in Fällen wo auf zehentpflichilgen Felrgüten 
Gebäude errlchter werden wellen, ungie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.