fonde gebhbrigen Gelder werden an den
Verwalter desselben nach Stttgort einge-
sandt.
Eben der Verwalter des Interkalaorfonds
ist nach den bestehenden allgemelnen Vor-
schrifren und brsonders erthellten Welsun-
gen verpftichtet. Die Aufsicht und Leltung
führt der katholische Kirchenrath, mit gänz-
lichem Ausschluß der Finanz-Verwaltang.
Die Rechnung wird alle Jahre geprüft
und ordnungemäßla justisisirt, sofort samt
den Belegen spwohl der böchsten Staats-
stelle als dem General= Vikarlat zur Eln-
sicht mitgetheile.
V. Ergebnisse der bisherigen Verwal-
tung, Einkünfte und Feistangen,
auch neuester Zustand des Fonds.
Die erste Rechnung steng mie dem 21.
Febeuar 1809 an, worin dlie seit dem
Jahr 238606 eingegangenen Interkalargelder
bereinnahmt wurden. Ohne elnen Grund-
stock, ohne eine Stlftung, sammelte man
blos die neuen Einnahmen, und lSichtete
das Augenmerk vorerst auf die Anlegung
eines Kapitalfonds. #
Aus der Bellage sind dle Ergebusse der
bieherigen Berwaltung, der Einküofte und
Leinungen, und der neueste Zustand des
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Fonds ersschtlich, wozu man Folgendes zu
bemerken hat:
1.) Die Verwendung der Einkürfte des
Foends zu seinen fundatlonemäßigen
Zwecken richtet sich lediglich nach den
eintretenden Bedürfnissen, und ist weder
durch die Gibße des Zins-Ertrags aus
den zu Kapital angelegten Geldern,
noch durch den Mehr= oder Minder=
Betrag der übrigen ordentlichen und
außerordentlichen Einkänfte bedingt.
Hierbel wird auf die Erbaltung und
Vermehrung des Fonds möglichster Be-
dacht genommen, damlt der Hauptzweck
der notbwendigen Gehalts-Ergänzungen
für die zu gering gestellten Pfarrer
alcht gestsrt wird, und dlesem Haupt-
Jjwecke müssen auch die anderen Anwel-
sungen nachstehen.
2. Da nach dem Abkurungs-Sostem dle
den Landkapitels-Kammerern auf 5pCt.
besilmmte Verwaltungs und Rechnungs-
Gebühr von dem nach Abzug der Aus-
gaben übfig blelbenden Pfrend Ertreß
berechnet, sofort auf diesen Grund die
wirkliche Abkurung vorgenommen, und
von der dem Interkalar-Fonds zufallen-
den Rate das Betreffniß der Verwese-
rel Kesten abgezogen, der Rest aber an
dle Jaterkalarfonds= Verwaltung einge-