Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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dorf, Oberamts Tuͤbingen, wegen dreler rung zu fernerer Versehung einet b- 
zwar kleinen und elnfachen, aber im fentlichen Amtes, zu elner selnem hehen 
rechlichen Slame fünften Diebstähle, ne- Alter und selner Kränkllchkelt angemes- 
ben der Verbindlichkeit zu Erstattung nen fünfmonatlichen Zuchtheuestraie 
des Schadens und seiner Verhaft, auch verurtheilt, auch wegen des Kesten= und 
s##mtlicher Untersuchungs Kesten, zu elner Schadens Ersatzes das Geelgnete versuͤgt 
zwei und einhalb shrigen Zuchthaus- worden. 
steafe mit Willkomm und zu nachberiger Am 26. Obteber wurde: 
wenlgstens zweijähriser Elnschlieung 24. Albert Dorner, Zeugmocher a 
in ein Zwangs-Arbeitshaus verurtheilt. Nottenburg, wegen Fälschung ein 
An demselben Tage ist: Bärgschafts-Urkunde und dadurch varll 
13, der sfuspendlete Staabhalter Reusch, ten großen Betrugs, neben der Vehur- 
von Neuhausen, Oberamts Urach, wegen lichkelt zu Erstattung des Schodens und 
der ihm zu Schulden kommenden Unord- ver Untersuchungs-Kosten, mir st eben 
mung und Willkähr in Besergung des monatlicher Festungs-Arbeltsfirst 
Quartlerwesens, so wie wegen Verfertigung belegt; 
unrichtiger Quartler-und Natural-lefe, 15, der Zoller Helurich Schäfer, von Mil 
rungs-Register, in der Absicht hlemit sein len, Oberamts Horb, wegen Concus#e 
Dlenstoergehen zu verbergen, sodann we- und durch Rechnungs-Verfälschung er 
gen Fälschung und hlemit versuchten Be- schwerten Unterschlagung bffentlicher Ge, 
trugs, ferner wegen Thellnahme an un- der, dann wegen elnes lm Laufe der 
erlaubten Zechen auf Kosten der Gemein- Untersuchung versuchten Betrugd, neben 
de-Kassen und zu deren Deckung versuch- Entsetzung ven selner Stelle und Un- 
ter Nebenrechnungen, endlich wegen ane fébistelts-Erklérung zu jedem bi- 
derer Unordnungen und grober Willkähr= fentlichen Amte, zu fänfwonatlichu 
Uchrelten lm Dienst, neben Cassatlon Zachthausstrafe verurtheilt, auch lhm die 
oon allen bis jetzt bekleideten Iffentlichen Erstattung desn Schadens so wle säms 
Stellen und Unfaͤhigkelis-Ertla— licher Untersuchungs-Kosten auferletz.
	        
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