Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

u. In der Appellakionssache von dem 
Stadtgerichte Stuttgart zwischen dem 
Siadtrathe Frledrich Deeg allda, Bekl., 
Anten, und dem Stadtrathe Beker da- 
Clbst, als Verwalter der Kaufmann 
Heigelinschen und Landauerschen Debit- 
masse, Kl., Aten, In der Hauptsache eine 
Spollenklage, hler die Zuléßigkelt der 
von dem Kl. übergebenen Fragstücke 
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und Gegenbewels Antretung betreffend, 
wurde vermge Beschlusses vom 19. De- 
tember 183°6 und inf. den 45. und.. 
Jannar 1331 die Berufung wegen 
Mangels an einer gegvündeten Be- 
schwerde von Amts wegen verwerfen, 
unter Verurcheikung des Anten in dle 
in gegenwärtiger Instanz verursachten 
Koften. 
II. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1.) Criminal-Senat. 
Am 15. Januar ist , 
1. Mariln Maag, von Ebingen, Oberamts 
Balingen, wegen mehrerer fortgesetzten, 
im rechtlichen Sinne dritten, großen und 
ausgezeichneten Diebstähle, sodann wegen 
einer jedoch minderbedeutenden Verun- 
neuung, zu olerjähriger Juchthaus- 
strefe nebst Willkomm und Abschled, und 
munachheriger Einschließung in ein 3##angs- 
Arbellshaus auf wenigstens iwel Jahre, 
se wle zum Ersatze des Schadens, seiner 
Haft= und eines angemessenen Theils an 
des Untersuchungs= Kosten ogrurthellt, 
worden. 
Am 18. Januer wurdet 
1. Maria Straub, von Nordstetten, 
Oberamts Horb, wegen zwar klelnen abet 
dritten, und in Genossenschaft verüblen 
Diebstahls, und wegen Bettelns jzu 
einer siebenmonatlichen Juchchaus- 
strafe und zu nachheriger wenigstens drei 
und eln halbmonotlicher Einfper- 
rung in ein Zwangs= Arbeltshaus ver- 
urthellt, das Erkenntniß äber den Kesten. 
pünkt aber bis zu der auf noch -ausstehen= 
der Veriftkatlon beruhenden definltieen 
Aburtheilung ihrer Murschuldlgen zur Zelt 
noch ausgesetzt. 
Am 15. Januar wurde: 
5. a) der resignirte Schu ltheiß kudwig 
Kühfueß, von Bempflingen, Obere 
emts Urcch, wegen verschjedener Dienst- 
und gemeiner Wergehen, namentlich 
wegen. Führung von Nebenrechnungen
	        
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