Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Widersetzlichkeit und Injurien gegen die 
Obrigkeit, unter dem 11. Sept. d. J. 
gefaͤllte (in dem Staats- und Reglerungs- 
Blatt Nro. 81. S. 771 eingeruͤckte) 
Straf-Erkenntniß, erhobene Berufung, 
als durch das spätere Betreten des Wegs 
zur Gnade verzichtet, zurückgewiesen. 
Den 3. December wurde: 
2. In der Rekurssache des Chrisilan Mutz 
und Consorten von Glatlen, Oberamts 
Freudenstadt, das von dem Gerichts- 
bofe zu Tübingen unterm 2:5#. De- 
cember v. J. gefällte (in Nro. J. des 
Srtaats= und Regierungs-Blatts vom 
J. 1821. S. 41 elngerückte) Erkenntniß 
gegen sämtliche dort wegen Tumults als 
verurthellt aufgeführte Indiolduen, welche 
alle den Rekurs ergriffen hatten, unter 
Verurtheilung der Rekurrenten in die 
Kesten zweiter Instanz bestätigt. 
Den 1i. December wurde: 
3. iIn der Rekursfache der Judithe Caroline 
Heß, von Reichenbach, Oberamts Gdp- 
pingen, das von dem Criminal-Senate 
des Gerichtshofs zu Eßlingen unterm 
15. Nodember d. J. wegen mittelst Fäl- 
schungen theils vollbrachten, theils ver- 
suchten Beirugs, wegen wiederholten Va- 
girens, Ehebruchs und Veruntreuung 
wider sie gefällte (in das Staats= und 
Reglerungs -Blatt Nro. 95. S. 913 
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eingeruͤckte) Straf-Erkenntniß unter Ver- 
uriheilung der Rekurrentin in die Kosten 
aiweiter Instanz lediglich bestaͤtlgt. 
Den i5. December wurde: 
4. in der Rekurssache des Aloys Hoch, von 
Engenreuthe, und des Joseph Schmld- 
berger und Georg Bandel, von Ber- 
gatreuthe, Oberamts Waldsee, die einge- 
wandte Berufung gegen das von dem 
Criminal-Senate des Gerichtshofs zu 
Ulm, wegen versuchter Wilderel, und 
gefährlicher Wldersetzlichkelt gegen einen 
Forstdiener unterm 6. August d. J. older 
sie gefällte (in Nro. 76. S. 756 des 
Staats= und Reglerungs-Blatts einge- 
rückte) Straf-Erkenntulß, wegen Man- 
gele elner Beschwerde unter Verurthellung 
der Rekurrenten in die Kosten zweiter 
Instanz verworfen. 
Den 13. December wurde! 
5. in der Rekurssache des Gemeinderatbs 
Jakob Mollenkopf, von Dfullingen, 
Oberamts Reutlingen, das von dem 
Criminal-Senate des Gerschtshofs zu 
Täbingen unterm 2 7. August d. J. wegen 
Veruntreuung von Gemelnde-Früchten 
und versuchter Verleltung der Zeugen 
seiner Vergehen zu falschen Aussagen, 
wider ihn gefällte (in Nro. Gö. S. ½:5 
des Staats= und Reglerungs-Blotts 
enthaltene) Stref-Erkenneniß unter Ver-
	        
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