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e) die durch höchste Entschließung, zu Erleichterung der Staatskasse,
an der Civil-Liste für 1843 nachgelasseeen 200,000 fl. —
4) die in dem Etat namentlich aufgeführten Steuern, welche,
insoweit nicht durch die Art 5—9 dieses Gesetzes etwas Anderes
bestimmt ist, nach den bisherigen Normen, und was
die Steuer von Wohnungen der Besoldeten betrifft, nach
dem ergänzenden Gesetze vom 16. Juli 1849 fortzuerheben
sind, und deren Anschlag beträgt:
von den direkten Abgaben 2, 8810,000 fl. —
von den indirekten Abgaben 3,666,975 fl. —
ein Zuschuß aus den Mitteln der Restverwaltung ven .1,040,797 fl. 18 kr.
wogegen der gleiche Betrag der Staats-Hauptkasse, zu Ergänzung
ihres Betriebs-Capitals, aus disponibeln Grundstocks-Mitteln,
gegen allmählichen Rückersatz, zuzuweisen ist.
zusammen von a) bis e) —:11,713,853 fl. 23 kr.
Demnach erscheint bei dem ordentlichen Dienste ein Desicit
voon.. 88334,412 fl. 20 kr.
(wegen Deckung desselben vergleiche Art. 3).
e
Art. 3.
Bei dem außerordentlichen Dienste
ist der Bedarf für den Fortbau der Staats- Eissenbabnen für das Jahr 1848 festgesetzt
auf. ... ...4940-000fl—
welche aus den verfügbaren. Mitteln ver im Jahr 1647 zu 41 Prozent aufgenommenen
Staats-Anleihe gedeckt werden.
Der außeror dentlic e Bebarf des Kriegs-Departement
ist in dem Etat zu.. .. . 62,777,800 fl. 36 kr.
berechnet.
Zu Deckung vieses Bedarfs, so wie des Deficit bei der Abtheilung:
„A. Ordentlicher Dienst“ von ... 834,/412 fl. 20 kr.
Cvergl. Art. 2) ist das nach dem Gesetz vom 20. Juni d. 2. aufzunehmende Anlehen bis
zu drei Millionen Gulden, so wie ein Theil ves nach dem Gesetze vom 1. Juli d. J. auszugebenden
Prpiergeldes bestimmt.