Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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e)  die  durch  höchste  Entschließung,  zu  Erleichterung  der  Staatskasse,
  an  der  Civil-Liste  für  1843  nachgelasseeen  200,000  fl.  —
4)  die  in  dem  Etat  namentlich  aufgeführten  Steuern,  welche,
insoweit  nicht  durch  die  Art  5—9  dieses  Gesetzes  etwas  Anderes
  bestimmt  ist,  nach  den  bisherigen  Normen,  und  was
die  Steuer  von  Wohnungen  der  Besoldeten  betrifft,  nach
dem  ergänzenden  Gesetze  vom  16.  Juli  1849  fortzuerheben
sind,  und  deren  Anschlag  beträgt:
von  den  direkten  Abgaben  2,  8810,000  fl.  —
von  den  indirekten  Abgaben  3,666,975  fl.  —
ein  Zuschuß  aus  den  Mitteln  der  Restverwaltung  ven  .1,040,797  fl.  18  kr.
wogegen  der  gleiche  Betrag  der  Staats-Hauptkasse,  zu  Ergänzung
  ihres  Betriebs-Capitals,  aus  disponibeln  Grundstocks-Mitteln,
  gegen  allmählichen  Rückersatz,  zuzuweisen  ist.
zusammen  von  a)  bis  e)  —:11,713,853  fl.  23  kr.
Demnach  erscheint  bei  dem  ordentlichen  Dienste  ein  Desicit
  voon..  88334,412  fl.  20  kr.
(wegen  Deckung  desselben  vergleiche  Art.  3).

e

Art.  3.
Bei  dem  außerordentlichen  Dienste
ist  der  Bedarf  für  den  Fortbau  der  Staats-  Eissenbabnen  für  das  Jahr  1848  festgesetzt
auf.  ...  ...4940-000fl—

welche  aus  den  verfügbaren.  Mitteln  ver  im  Jahr  1647  zu  41  Prozent  aufgenommenen
Staats-Anleihe  gedeckt  werden.
Der  außeror  dentlic  e  Bebarf  des  Kriegs-Departement

ist  in  dem  Etat  zu..  ..  .  62,777,800  fl.  36  kr.
berechnet.
Zu  Deckung  vieses  Bedarfs,  so  wie  des  Deficit  bei  der  Abtheilung:
„A.  Ordentlicher  Dienst“  von  ...  834,/412  fl.  20  kr.

Cvergl.  Art.  2)  ist  das  nach  dem  Gesetz  vom  20.  Juni  d.  2.  aufzunehmende  Anlehen  bis
zu  drei  Millionen  Gulden,  so  wie  ein  Theil  ves  nach  dem  Gesetze  vom  1.  Juli  d.  J.  auszugebenden
  Prpiergeldes  bestimmt.