Metadata : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

Rastatter  Congreß.  167

selber  hatte  der  Bewegung  die  Schleußen  geöffnet  durch  die  geplante  Ein—
verleibung  des  Salzburger  Hochstiftes.  In  wilder  Gier  drängten  sich  die
reichsfürstlichen  Gesandten  an  die  Bevollmächtigten  des  Directoriums  heran
um  durch  die  Gunst  des  Reichsfeindes  ein  reiches  Stück  aus  den  Gebieten
ihrer  geistlichen  Mitstände  zu  gewinnen.

Nach  Thugut's  Absicht  sollte  Preußen  bei  dieser  Beraubung  der  geist—
lichen  Fürsten  leer  ausgehen.  In  den  geheimen  Artikeln  von  Campo  Formio
war  ausdrücklich  nur  die  Abtretung  des  linken  Rheinufers  von  Basel  bis
zur  Nette  bewilligt  worden,  damit  Preußen  seine  niederrheinischen  Besitzungen
behielte  und  keinen  Anspruch  auf  Entschädigung  erheben  könne.  Die  Verab—
redung  stand  in  offenbarem  Widerspruche  mit  jenem  Augustvertrage  von
1796,  der  dem  Berliner  Hofe  für  den  Fall  der  Abtretung  des  linken
Rheinufers  eine  vortheilhafte  Abrundung  versprochen  hatte.  So  hatte  denn
Frankreich  durch  zwei  widersprechende  geheime  Verträge  die  beiden  verfein—
deten  deutschen  Großmächte  an  sich  gekettet,  von  denen  die  eine  aus  ihren
Niederlagen,  die  andere  aus  ihrer  Unthätigkeit  Vortheil  zu  ziehen  dachte.
Unvermeidlich  mußte  jene  dritte  Macht,  die  ihre  Ansprüche  auf  ihr  siegreiches
Schwert  stützte,  in  solchem  widerwärtigen  Streite  die  Oberhand  behaupten.

Für  eine  entschlossene  preußische  Politik  war  der  Weg,  nach  Allem
was  geschehen,  klar  vorgezeichnet.  Preußens  niederrheinischer  Besitz  wurde
unhaltbar,  seit  der  Kaiser  Belgien,  Mainz  und  die  Mosellande  an  Frank—
reich  abgetreten.  Das  gesammte  linke  Ufer  war  durch  die  Verträge  von
Campo  Formio  für  Deutschland  verloren.  Man  mußte  sich  diese  Thatsache
  eingestehen  und  versuchen,  mindestens  dem  rechtsrheinischen  Deutschland
  eine  haltbare  weltliche  Verfassung  zu  geben.  Es  war  an  Preußen,
dem  natürlichen  Gegner  der  geistlichen  Staaten,  das  nunmehr  unvermeidliche
  Werk  der  allgemeinen  Secularisation,  der  Verweltlichung  des
heiligen  Reichs,  selber  in  die  Hand  zu  nehmen,  die  Macht  der  Hofburg
in  Deutschland  durch  die  Vernichtung  ihres  geistlichen  Anhangs  zu  brechen,
das  Reich  in  einen  Fürstenbund  unter  Preußens  Führung  zu  verwandeln.
Nicht  aus  Frankreichs,  sondern  aus  Preußens  Händen  mußten  die  kleinen
weltlichen  Fürsten  ihre  Entschädigung  empfangen;  es  galt,  sie  durch  das
einzige  Band,  das  ihnen  heilig  war,  durch  das  dynastische  Interesse  für
die  preußische  Sache  zu  gewinnen.  In  der  That  hat  Dohm,  der  Gesandte
in  Rastatt,  seinem  Könige  gerathen,  die  Secularisation  also  in  großem
Stile  zu  betreiben,  als  ein  Mittel  zu  einer  umfassenden  Reichsreform,
nicht  zur  Befriedigung  kleinlicher  Habgier.  Aber  der  rathlosen  Gedankenarmuth
  des  Berliner  Hofes  blieb  jede  kühne  Entschließung  unfaßbar.  Die
preußische  Politik  war  während  des  Krieges  wohlmeinend  bemüht  gewesen,
auf  der  Grundlage  der  Reichsintegrität  den  Frieden  zwischen  Oesterreich
und  Frankreich  herbeizuführen;  man  hatte  sie  schroff  zurückgewiesen,  weil
Thugut  sein  finsteres  Mißtrauen  gegen  Preußen  nicht  überwinden  konnte,
und  weil  ein  Staat,  der  unter  keinen  Umständen  schlagen  wollte,  auch