16 . Vie österreichisch msische Menarqhit. (Januar 24.)
weiter fortzusetzen. Der Gedankenaustausch muß naturgemäß im Einvernehmen
mit unseren Verbündeten geschehen., Ich beabsichtige, derzeit nur
einige kurze Bemerkungen zu machen. Ich muß vor allem gegenüber der
von dem Interpellanten hervorgehobenen Tatsache, daß der Präsident der
Ver. St. in seiner Botschaft einen gewissen Unterschied zwischen unserer
Antwort und der unserer Gegner mache, feststellen, daß der Vierbund erklärt
hat, er sei geneigt, auf Friedensverhandlungen einzugehen, daß er
aber zugleich erklärte, daß er bei diesen Verhandlungen solche Bedingungen
stellen werde, welche seiner Ueberzeugung nach für den Gegner annehmbar
und geeignet seien, als Grundlage eines dauernden Friedens zu dienen.
(Allgem. lebh. Zustimmung.) Demgegenüber ist die Aufstellung der Friedensbedingungen,
wie sie in der Antwort unserer Gegner an die Ver. St. enthalten
sind, gleichbedeutend zumindest mit der Aufteilung der Monarchie
und des osmanischen Reiches. Diese Antwort ist daher die amtliche Ankündigung
des auf unsere Vernichtung gerichteten Krieges und zwingt uns
zu dem mit äußerster Kraftanstrengung geführten Widerstand und Kampi,
solange dieses Kriegsziel unserer Gegner fortbesteht. (Allgem. lebh. Zustimmung.)
Unter solchen Umständen, glaube ich, kann kein Zweifel obwalten,
welche Mächtegruppe infolge ihrer Haltung ein Hindernis für den Frieden
ist und welche Gruppe infolge ihrer Haltung der Auffassung des Präsidenten
der Ver. St. nähersteht. Der Präsident der Ver. St. hat in seiner
Botschaft ja gegen einen solchen Frieden Stellung genommen eder Ministerpräsident
liest), in welchem der Sieger seinen Willen dem Besiegten auferlegt,
welchen die eine Partei als Demütigung und unerträgliches Opfer
ansehen würde, so daß der Stachel der Rachegier und der bitteren Gedanken
in dem Besiegten zurückbleiben würde. Daraus folgt deutlich, daß,
insolange als die uns gegenüberstehenden Mächte ihre Kriegsziele nicht
wesentlich verändern, ein unüberbrückbarer Gegensatz zwischen ihrem Standpunkt
und den Friedenszielen des Präsidenten der Ver. St. besteht. Zustimmung.)
Meine zweite Bemerkung bezieht sich auf das Nationaliträtenprinzip.
Wie ich angedeutet habe, wünsche ich meine Bemerkung so kurz
als möglich zu fassen. Ich werde mich daher nicht in das dankbare Thema
vertiefen, welche moralische Berechtigung England und Rußland besitzen,
um das Nationalitätenprinzip im Rahmen eines solchen Friedensprogramms
zu betonen, welches die ung. Nation vernichten würde und welches die
mohammed. Bevölkerung in den Gebieten des Bosporus der russ. Herrschaft
ausliefern würde. Aber abgesehen davon, bemerke ich — und ich
glaube, daß ich ohne Parteiunterschied unserer aller Ueberzeugung ausdrücke
—, daß die ganze öffentliche Meinung Ungarns das Nationalitätenprinzip
in Ehren hält. Unsere ganze öffentliche Meinung wünscht die freie
Entwicklung und das Gedeihen der Nation. Das Nationalitätenprinzin
kann jedoch in der Bildung von Nationalstaaten nur dort unbeschränkt zur
Geltung kommen, wo die einzelnen Nationen in scharf gezogenen ethnographischen
Grenzen in kompakten Massen auf einem zur Staatenbildung
geeigneten Gebiete leben. In solchen Territorien, auf welchen verschiedene
Volksstämme und Nationen gemischt wohnen, ist es unmöglich, daß jeder
einzelne Volksstamm einen nationalen Staat bilde. (Zustimmung.) Dort
kann nur ein Staat geschaffen werden ohne nationalen Charakter, oder
dasjenige Volk drückt den nationalen Stempel auf, welches seiner Zahl
und seinem Gewichte nach vorherrscht. Unter solchen Verhältnissen ist daher
nur jene beschränkte Geltendmachung des Nationalitätenprinzips möglich,
welches der Präsident der Ver. St. richtig ausdrückt, indem er folgende
Forderung aufstellt: „Man muß für jedes Volk die Sicherung des Lebens,
des Gottesdienstes, der individuellen und sozialen Entwicklung schaffen.“