Full text : Geschichte der Deutschen Frauenwelt. Zweiter Band. (2)

208  Buch  III.  Kap.  5.

des  Lebens  hervorgerufen,  weniger  weitgreifend  und  zerstörerisch
  gewesen  wären.  Das  gekrönte  Laster  umgab
sich  mit  dem  ganzen  Nimbus  des  „droit  divin“  und  proklamirte
  geräuschvoll  die  sultanische  Maxime,  daß  den
Erdengöttern  alles  erlaubt  sei,  weil  sie  über  der  Sphäre
wie  des  „gemeinen“  Rechts  so  auch  der  „gemeinen“  Sittlichkeit
  ständen.  Diesem  Uebermuthe  der  Aristokratie  kam
die  bodenlose  Niederträchtigkeit  der  Völker  zur  Hilfe.
Was  alles  die  deutschen  Volksstämme  im  Zeitalter  des
Rokoko  von  ihren  Sultanen  sich  gefallen  ließen,  übersteigt
  alle  Vorstellungen.  War  doch  überdies  jeder  deutsche
Fürst,  welcher  in  seinen  Ausschweifungen  den  pomposen
Maitressenwirthschaftsstil  Ludwig  des  Vierzehnten  kopirte
  oder  die  Orgien  des  Duc  d'Orleans  nachäffte  oder
einen  Hirschpark  haben  wollte  wie  Ludwig  der  Fünfzehnte,
—  war  er  doch  sicher,  von  niederträchtigen  Verseschmieden
  trotzdem  als  ein  Augustus,  Trajan  oder  Mark  Aurel
angeschmeichelt  und  von  servilen  Hofpfaffen  absolvirt
zu  werden  138).  Was  Wunder,  wenn  in  Folge  dessen  die
heilloseste  moralische  Begriffeverwirrung  über  alle  Stände

158)  Dieser  theologische  Servilismus  war  jedoch  nicht  ohne
sehr  ehrenwerthe  Ausnahmen,  obgleich  diese  nicht  eben  zahlreich  gewesen
  sind.  Ich  will  eine  anführen.  Als  die  „Landesverderberin“
  Wirtembergs,  die  abscheuliche  Grävenitz,  Maitresse  und  Tyrannin
  des  Herzogs  Eberhard  Ludwig,  i.  J.  1708  bei  dem  Diakon
von  Urach,  G.  D.  Zorn,  zur  Beichte  gehen  wollte,  verweigerte
dieser  mannhafte  Geistliche  ihr  die  Absolution  und  die  Zulassung  zum
Abendmahl.  Zorn  wurde  sofort  verhaftet  und  auf  Hohenneufen
eingekerkert.