Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr.  16.  119

8.  Die  Verständigung  der  Eisenbahndirektionen  über  den  Zeitpunkt  der  Anstellung  und
Beförderung  im  mittleren  nichtpragmatischen  Dienste  und  über  den  Kreis  der  für  die  Anstellung
  oder  Beförderung  in  Betracht  kommenden  Personen.

9.  Die  Vermittlung  des  Ausgleiches  in  den  Anstellungs=  und  Beförderungsverhältnissen
des  Personals  im  unteren  Dienste  zwischen  den  Eisenbahndirektionen.

10.  Die  Obsorge  für  den  richtigen  Vollzug  der  der  Staatseisenbahnverwaltung  zukommenden
  Vorarbeiten  zur  Deckung  des  Personalbedarfes  für  militärische  Eisenbahnformationen
im  Mobilmachungsfalle.

11.  Die  Behandlung  der  Gesuche  der  Militäranwärter  und  vorzugsberechtigten  Gendarmerieangehörigen
  um  Anstellung  im  mittleren  und  unteren  Dienste  und  die  Üiberwachung
des  Vollzuges  der  Anordnungen,  die  zur  Durchführung  der  grundsätzlichen  Bestimmungen
über  die  Besetzung  der  Stellen  mit  vorzugsberechtigten  Anwärtern  im  Bereiche  der  Staatseisenbahnverwaltung
  getroffen  sind.

12.  Die  Bewilligung  von  Unterstützungen  aus  dem  der  Staatseisenbahnverwaltung  zur
Verfügung  stehenden  Anteil  am  allgemeinen  Unterstützungsfonds  für  Staatsdiener  und  deren
Relikten  und  am  Funktionärsfonds.

13.  Die  Bewilligung  kostenfreien  oder  kostenermäßigten  Kurgebrauchs  in  Sanatorien
oder  Bädern.

b)  Dem  Revisionsamt:

1.  Die  primitive  Revision  der  von  den  Eisenbahndirektionen  angefertigten  Rechnungen,
Mobilien=  und  Immobilieninventare,  dann  die  erstinstanzielle  Verbescheidung  der  Revisionserinnerungen,
  endlich  die  Behandlung  der  mit  der  Superrevision  zusammenhängenden  Geschäfte.

2.  Die  Abrechnung  mit  der  Zentralstaatskasse  und  der  Staatsschuldentilgungskommission.

3.  Die  Prüfung  und  Verbescheidung  der  vom  Versicherungsamte  zu  stellenden  Rechnungen.

4.  Die  Prüfung  und  Anweisung  der  Tagegelder  und  Reisekosten  der  Beamten  des
Staatsministeriums  für  Verkehrsangelegenheiten,  der  Präsidenten  der  Eisenbahndirektionen  und
des  Personals  der  Amter.

5.  Die  Mitwirkung  bei  der  Aufstellung  der  Betriebsergebnisse  der  Lokalbahnen.

6.  Die  Beendigung  der  Rechnungsaufnahme  für  das  Jahr  1906  an  Stelle  der  ab
1.  April  1907  aufgelösten  Generaldirektion  der  Staatseisenbahnen.

c)  dem  Verkehrsamt:
1.  Die  Ausfstellung  des  Fahrplaus  im  Eisenbahn=  und  Schiffahrtverkehr  einschließlich
des  Fahrplans  für  die  Feriensonderzüge.
2.  Die  Bearbeitung  des  libereinkommens  über  das  Abwarten  und  Nachführen  ver
späteter  Anschlußzüge  und  der  Wartezeitentabelle.
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