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den Pfarrern das Verzeichniß der ungeimpften,
pockenfaͤhigen Kinder abzufodern und
anher einzusenden.
Beyde Verzeichnisse müssen der leichtern
Uebersicht wegen, in tabellarische Form gebracht,
und innerhalb vier Wochen an die
unterzeichnete Landes = Stelle eingeschickt
werden. Ulm den 9. Jaͤuner 1807.
Koönigliche Landes-Direktion.
Freyherr von Leiden.
Wilhelm.
Generale
an die protestantische Geistlichkeit der Provinz
Schwaben.
Die Konsistorial= Fragen guf das Jahr 1807
bekreffend.!)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Da die auf das Jahr 100 ausgeschriebenen,
und im Druck mitgetheilten Konstsiorial=Fragen
der Einquartierungen wegen von manchen
protestamtischen Geistlichen, insonderheit
auf dem Lande nicht, oder nicht alle beantworret
werden konnten, so sollen sie auch
sür das Jahr 1807 gelten, so nämlich, daß
das, was von denselben noch nicht beguewortet
ist, für dieses Jahr als Aufgabe angesehen
werden soll; denjenigen Geistlichen hingegen,
welche nicht zurückgeblieben sind, die
Wahl eines Gegenstandes aus dem Gebiethe
der throrenschen oder praküschen oder historlschen
Theolozie zur Bearbeltung und zur
Einsendung als Aufgabe für dieses Jahr
überlassen wird, beyde aber haben eine Predige
beyzulegen, Jenes, wie dieses wird
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aher bis Ende Julius unfehlbar etwartet.
Ulm den g. Jaͤnner 1807.
Königliche Landes-Direktion, als
protesstautisches Konsistorium.
Frepherr von Lesden.
Bekanntmachungen.
(Die Einrichtung des Kliuikums in Landshut betreffend.
):
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Nachstehende allerhöchste Eneschließung
vom 31. Dezember vorigen Jahres, die Einrichtung
des Klinikume in Landshut betreffend,
wird hiemit zu Jedermanns Wissenschaft bekannt
gemacht. München den s. Jänner 1807.
Königliche Landes-Direktton.
Frepherr von Weichs.
Haider.
Wir Maximikian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Da die innere Einrichtung des chirurgischen
Klinikums an der Universität Landshut dahin
gediehen ist, daß nun auch zu chirurgischen
Operationen geeignete Kranke vom Lande darin
ausgenommen, und in größerer Anzahl
als bisher verpflege werden können, so haben
sich solche Kranke, welche die Aufnahme wünschen,
künftig an den Worstand des chirurgischen.
Klinikums, Professor Walther, zu
wenden, und für die Verpflegung in demselben,
die Aczneyen mit eingeschlossen, räglich
30 kr. zu entrichten, Den Betrag, um welchen
die Verpflegungs= Kösten diese Summe
hbertressen, entrichter die Kasse deo Kllnikums.