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eipiell zum Kriegsdienst Verpflichteten
rhelb der Natlon zu ormitteln, und
der "Ablelstung ihrer Verpflichtung zugänglich
zu machen. Die letzte
at nac m r der tr.
ihre Wohrfähigkeit festzustellen, die nicht
Webrfähigen zeitig oder dı v suszuscheiden;
es hat da, wo das Gesetz eine
Berückeichtigung besonderer persönlicher
Verbältniese zu n der El der
Fa oder de er Ir Allgemeinheit zulässt,
die Modifcirung der hen Verflichtung
fe: zustellen; es_wird da, w
stehende Heere resp. Krieg! na neben
der Wehrpflicht aller die Friedensdienatpflicht
eino8 Theile der Wohrpflichtigen
Thelle (event. durch dae Loos). vornehmen;
ecr un 6, Weffengattungen
und Truppentheile) “ein inleiten. Die Ersatzbehörden,
a6 Ersatzgeachäft zu verwa
n babe D, w en biernac e sie in
den militärischen Yerpfichtungen Belastungen
eocia alor und litischer Natur zuwägen
Ir Zusaumensetz
einer Hallitärischen Vertretun rge
lich-administrative zeop- ständische in sich
lohnt an haben; slo müssen ausserdem
elehnt an die allgemeine Landesver-Wweltung
eine Instanzen -Gliederu: darstellen,
so dass Rekla amalionen geprüf
stroitigo Fälle zur Entscheidung gebracht
werden können. — Wenn die Wohrpflicht
resp. Dienstpflicht der Einzelnen in den
eio massge) en Normen du 38
politische Gesetz geregelt wird, 80 we erden
neben
bend die auf Grund der
.18 d
irungsordnung vom
Durch die aufgeführte
zu Mannschaften der Flotte. Diese zweite
Aufgabe der Ersetzgewinnung erhäl
Frieden nicht überall bei bestimmt dazu
orgenleirten Formationen ihre Lösung;
deutschen Heer z. B. wird die Ausbildung
der für das ende Hcer Ausgehobene
bei den Truppen-Abthellungen Forgenommen,
zu deren Ergänzu: eo bestimmt
eind. Mit Eintritt eines Krieges resp. der
ihn hinzielenden Rüstungen (Mobil-)
müssen indessen ü Ersatztruppen
ala besonders ausgeschledene Orgene
des Heeres zum Zweck der Ausbild-Ersatz-Reserve
— Escadron.
ung r Rekruten formirt werd
Truppen, we Frieden, wenn
Dicht die olleländigen Formationen, 80
doch die Stämme der Ersalztruppen vorhanden
eind.
Ersats-Beserre, ae dient zur Ergänzung
des Hco bel wöhnlichem Bedarf.
Die E-R.-Püicht jet aber dio Pflicht zum
en
susserordentlichen Bedarte, dauert vom
age oberweisung zur E.-R. bie zum
vollendeten 3. Lebensjahre. Die E.-R. wird
in 2 Klassen gethoilt. Die E.-R. LEL dient
n vorzugsweise die
Personen überwiesen, welche dur tauglich
befunden, aber al nicht zur
Einstellung gelangen können, ferner diejeeo
xe
rigen; die r bedingt Tauglichen und
endlich au zeitig Dienetuntauglichen, deren
Körperk tation In den heten Jahren
eich 2 u kraft on verspricht. Alle Militär-Pfllchtigen,
welche der E.-R. zu überwelsen
wiesen. e Mannsch
dem dio Mannschaften de
dem ale sle 5 „pebre hindurch der L KL angert
h
Erstelgen, 8. Escalade, Festungskrieg.
chifs-Erster
Offizier eines Schiffes, @. $
Kommandant.
Erstürmung, 8. Festungskrieg.
Erzerum, rk bofestigte Hauptstadt des
türk. Armenien, ward 9. Juli 1 u von den
Bussen unter Paskiewitsch 6
ziedon von Adrienopel wieder an die
= Oeschwader (8. d.). jllürk ei.
Escadro n, (Schwadro on): das torgeschwader,
heisst die kleinste seibetändige
welcho dermalen fast in allen Heoren AH
t der Reiterei gilt. 3
100-250 Pferden; doch w wird jetzt allgemein