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Aehnlichen Inhalt wie die Kapitulationen mit der Türkei
hatten auch die Kapitulationen Hollauds ınit Algier,
Tunis und Tripolis. !)
Die Kapitulationen mit Oesterreich.
Wenn wir die ganze Entwicklung des Kapitulationswesens
iıt der Türkei aufmerksam verfolgen, so schen
wir, dass nach jeder Befriedigung der Wünsche des einen
Staates sogleich Forderungen eines anderen Staates hervortreten.
Kaunı hatte Holland im Jahre 1612 seine
erste Kapitulation erwirkt, so zögerte Oesterreich nicht,
mit allen Mitteln eine ähnliche Vergünstigung' zu erlangen,
umsomehr als sein bisher einziger Vertreter, der österreichische
Gesandte, wegen der feindseligen Gesinnung
der Türken gegen Oersterreich den grössten Anfeindungen
und Verfolgungen ausgesetzt war.”)
Von einer nur auf reine „Kapitulationsforderungeni“
gerichteten Unterhandlung ınusste Oesterreich eben wecen
der feindseligen Gesinnung, die durch viele kriegerische
Verwicklungen entstanden war, zunächst Abstand
nehmen; da jedoch andererseits d’e Wahrung seiner Interessen
ein rasches Handeln erforderte, blieb kein anderer
Weg, als einen etwa zustandekommenden Friedensvertrag
zugleich zur Erreichung wünschenswerter
Nebenziele zu benutzen. Die Gelegenheit bot sich hiczu
bei Abschluss des Friedensvertrages vom 1. Juli
1615 zwischen Kaiser Matthias von Oesterreich und Sultan
Achmed 1.3) Es ist das erste Mal, dass Friedensverträge
in dieser Weise erweitert wurden, wenn man
nicht auf die verschiedenen Friedensverträge Venedigs
und der Türkei zurückkommen will. (Vgl. Inhalt.) Obgleich
dieser Vertrag bereits am 1. Juli 1615 abgeschlossen
wurde, erfolgte seine endgültige Ratifizierung erst am
1. Mai 1616, nachdem noch einige kleine Aenderungenu
vorgenommen ‘worden waren. Vorher war bereits am
11. November 1606 der Vertrag von Sitvatorok*) mit
1) Martens S. 229 Anm. 2. Nach verschiedenen weiteren Erneuerungen
u. a. vom Jahre 1712 wurde mit den Niederlanden am
25. Febr. 1862 ein neuer Vertrag geschlossen, der ihr im 1. art.
auch die Meistbegünstigungsklausel gewährte. S. Nor. Bd.3 (1902)
S.
2) Zinkeisen Bd. 3, S. 848. |
3) Den Text siehe Nor. Bd. 1. 113 ff. Br
4) Den Text siehe Nor. Bd. 1. S. 103 ff. Eine erläuternde
Abmachung zum Frieden von Sitvatorok erfolgte zu Neuhäusl am
28. März 1608, und ferner am 19. Juni 1608. |