Full text : Kapitulationen der Türkei, deren Aufhebung und die neuen deutsch-türkischen Rechtsverträge.

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Aehnlichen  Inhalt  wie  die  Kapitulationen  mit  der  Türkei
hatten  auch  die  Kapitulationen  Hollauds  ınit  Algier,
Tunis  und  Tripolis.  !)

Die  Kapitulationen  mit  Oesterreich.

Wenn  wir  die  ganze  Entwicklung  des  Kapitulationswesens
  iıt  der  Türkei  aufmerksam  verfolgen,  so  schen
wir,  dass  nach  jeder  Befriedigung  der  Wünsche  des  einen
Staates  sogleich  Forderungen  eines  anderen  Staates  hervortreten.
  Kaunı  hatte  Holland  im  Jahre  1612  seine
erste  Kapitulation  erwirkt,  so  zögerte  Oesterreich  nicht,
mit  allen  Mitteln  eine  ähnliche  Vergünstigung'  zu  erlangen,
umsomehr  als  sein  bisher  einziger  Vertreter,  der  österreichische
  Gesandte,  wegen  der  feindseligen  Gesinnung
der  Türken  gegen  Oersterreich  den  grössten  Anfeindungen
  und  Verfolgungen  ausgesetzt  war.”)

Von  einer  nur  auf  reine  „Kapitulationsforderungeni“
gerichteten  Unterhandlung  ınusste  Oesterreich  eben  wecen
  der  feindseligen  Gesinnung,  die  durch  viele  kriegerische
  Verwicklungen  entstanden  war,  zunächst  Abstand
nehmen;  da  jedoch  andererseits  d’e  Wahrung  seiner  Interessen
  ein  rasches  Handeln  erforderte,  blieb  kein  anderer
  Weg,  als  einen  etwa  zustandekommenden  Friedensvertrag
  zugleich  zur  Erreichung  wünschenswerter
Nebenziele  zu  benutzen.  Die  Gelegenheit  bot  sich  hiczu
  bei  Abschluss  des  Friedensvertrages  vom  1.  Juli
1615  zwischen  Kaiser  Matthias  von  Oesterreich  und  Sultan
  Achmed  1.3)  Es  ist  das  erste  Mal,  dass  Friedensverträge
  in  dieser  Weise  erweitert  wurden,  wenn  man
nicht  auf  die  verschiedenen  Friedensverträge  Venedigs
und  der  Türkei  zurückkommen  will.  (Vgl.  Inhalt.)  Obgleich
  dieser  Vertrag  bereits  am  1.  Juli  1615  abgeschlossen
wurde,  erfolgte  seine  endgültige  Ratifizierung  erst  am
1.  Mai  1616,  nachdem  noch  einige  kleine  Aenderungenu
vorgenommen  ‘worden  waren.  Vorher  war  bereits  am
11.  November  1606  der  Vertrag  von  Sitvatorok*)  mit

1)  Martens  S.  229  Anm.  2.  Nach  verschiedenen  weiteren  Erneuerungen
  u.  a.  vom  Jahre  1712  wurde  mit  den  Niederlanden  am
25.  Febr.  1862  ein  neuer  Vertrag  geschlossen,  der  ihr  im  1.  art.
auch  die  Meistbegünstigungsklausel  gewährte.  S.  Nor.  Bd.3  (1902)

S.
2)  Zinkeisen  Bd.  3,  S.  848.  |
3)  Den  Text  siehe  Nor.  Bd.  1.  113  ff.  Br
4)  Den  Text  siehe  Nor.  Bd.  1.  S.  103  ff.  Eine  erläuternde
Abmachung  zum  Frieden  von  Sitvatorok  erfolgte  zu  Neuhäusl  am
28.  März  1608,  und  ferner  am  19.  Juni  1608.  |