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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugsweise
mit Militäranwärtern
zu besetzen
sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militäranwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung
der Behörde, an welche
die Bewerbungen zu richten
sind, soweit nicht in den
Vakanzanmeldungen andere
Anstellungsbehörden ausdrücklich
bezeichnet werden.
Bemerkungen.
1. Mecklenburgische Friedrich
Wilhelm-Eisenbahn.
2. Neubrandenburg--Friedländer
Eisenbahn.
Eutin-Lübecker Eisenbahn.
1. Braunschweigische Landeseisenbahn.
VIII. Großherzogthum Mechlenburg-Strelitz.
Subaltern= und Unterbeamte.
Stationsvorsteher, Stationswärter,
Zugführer,
Güterbodenvorarbeiter,
Güterbodenund
Stationsarbeiter,
Weichensteller.
37 Jahre.
37 17
Direktion der Mecklenburgischen
Friedrich Wilhelm=
Eisenbahngesellschaft
zu Wesenberg.
Betriebsverwaltung der
Neubrandenburg-Friedländer
Eisenbahn zu
Berlin S. W. (Großbeerenstraße
Nr. 88).
IX. Großherzogthum Gldenburg.
Zugführer, Packmeister,
Schaffner, Schmierer,
Weichenwärter, Bahnwärter,
Brückenwärter,
Stationsverwalter,
Stationsassistenten,
Stationsaufseher,
Schreiber.
35 Jahre. Direktion der Eutin-Lübecker
Eisenbahngesellschaft
zu Lübeck.
X. Verzogthum Braunschweig.
Büreaudiätare, Kanzlisten,
Stationsassistenten,
Telegraphisten,
Büreauboten, Portiers,
Nachtwächter, Bremser
und Schmierer, Schaffner,
Rangierer und
Koppler, Magazin-und
Materialienaufseher,
Billetdrucker, Bahnwärter,
Weichenwärter.
40 Jahre.
Direktion der Braunschweigischen
Landeseisenbahngesellschaft
zu
Braunschweig.
Bei der Beseßzung sind die
flir den Staatsdienst in
dieser Beziehung, insbesondere
bezüglich der
Ermittelung der Militäranwärter
bestehenden
und noch zu erlassenden
Vorschriften in Anwendung
zu bringen (vergleiche
Publikandum vom
22. September 1882,
Offizieller Anzeiger von
1832 Nr. 32 S. 199 und
Publikandum vom 17.
September 1885, Offizieller
Anzeiger von 1885
Nr. 33 S. 179).
Sämmtliche Stellen sind
zu zwei Drittdeilen
den Militäranwärtern
vorbehalten.
Die nach beendeter Probedienstzeit
in nebenstebenden
unteren Stellen
etatsmäßig angestellten
Militäranwärter baben
bei genügender Befähigung
bezw. nach Ablegung
der vorschriftsmäßigen
Prüfunggleich den Civilanwärtern
Aurecht zum
Aufrücken in höbere
Dienststellen, und zwar
im Bürcaudienst: als
Registrator, Betriebssekretär
rc.,
im Stationsdienst:
als Stationsverwalter.
Stationsinspektor,
im Fahrdienust: ald
Zugführer und Pack-
meister.