Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
  zu  besetzen
sind.

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichtigt
werden
müssen.

Bezeichnung
der  Behörde,  an  welche
die  Bewerbungen  zu  richten
sind,  soweit  nicht  in  den
Vakanzanmeldungen  andere
Anstellungsbehörden  ausdrücklich
  bezeichnet  werden.

 

Bemerkungen.

 

 

1.  Mecklenburgische  Friedrich

Wilhelm-Eisenbahn.

2.  Neubrandenburg--Friedländer

  Eisenbahn.

Eutin-Lübecker  Eisenbahn.

1.  Braunschweigische  Landeseisenbahn.



 

 

 

VIII.  Großherzogthum  Mechlenburg-Strelitz.

Subaltern=  und  Unterbeamte.


Stationsvorsteher,  Stationswärter,
  Zugführer,
  Güterbodenvorarbeiter,
  Güterbodenund
  Stationsarbeiter,
Weichensteller.

37  Jahre.

37  17

 

Direktion  der  Mecklenburgischen
  Friedrich  Wilhelm=
  Eisenbahngesellschaft
  zu  Wesenberg.

Betriebsverwaltung  der
Neubrandenburg-Friedländer
  Eisenbahn  zu
Berlin  S.  W.  (Großbeerenstraße
  Nr.  88).

 

IX.  Großherzogthum  Gldenburg.

Zugführer,  Packmeister,
Schaffner,  Schmierer,
Weichenwärter,  Bahnwärter,
  Brückenwärter,
Stationsverwalter,
Stationsassistenten,
Stationsaufseher,
Schreiber.

 

35  Jahre.  Direktion  der  Eutin-Lübecker

  Eisenbahngesellschaft
  zu  Lübeck.

X.  Verzogthum  Braunschweig.

Büreaudiätare,  Kanzlisten,
  Stationsassistenten,
  Telegraphisten,
Büreauboten,  Portiers,
Nachtwächter,  Bremser
und  Schmierer,  Schaffner,
  Rangierer  und
Koppler,  Magazin-und
Materialienaufseher,
Billetdrucker,  Bahnwärter,
  Weichenwärter.

40  Jahre.

 

Direktion  der  Braunschweigischen
  Landeseisenbahngesellschaft
  zu
Braunschweig.

 

Bei  der  Beseßzung  sind  die
flir  den  Staatsdienst  in
dieser  Beziehung,  insbesondere
  bezüglich  der
Ermittelung  der  Militäranwärter
  bestehenden
und  noch  zu  erlassenden
Vorschriften  in  Anwendung
  zu  bringen  (vergleiche
  Publikandum  vom
22.  September  1882,
Offizieller  Anzeiger  von
1832  Nr.  32  S.  199  und
Publikandum  vom  17.
September  1885,  Offizieller
  Anzeiger  von  1885
Nr.  33  S.  179).

 

Sämmtliche  Stellen  sind
zu  zwei  Drittdeilen
den  Militäranwärtern
vorbehalten.

 

Die  nach  beendeter  Probedienstzeit
  in  nebenstebenden
  unteren  Stellen
etatsmäßig  angestellten
Militäranwärter  baben
bei  genügender  Befähigung
  bezw.  nach  Ablegung
der  vorschriftsmäßigen
Prüfunggleich  den  Civilanwärtern
  Aurecht  zum
Aufrücken  in  höbere
Dienststellen,  und  zwar

im  Bürcaudienst:  als
Registrator,  Betriebssekretär
  rc.,

im  Stationsdienst:
als  Stationsverwalter.
Stationsinspektor,

im  Fahrdienust:  ald
Zugführer  und  Pack- 



meister.