Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1908. (49)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  20.)  147

werden  Ihnen  unverweilt  zugehen.  Gleichzeitig  sollen  die  Wohnungsgeldzuschüsse
  neu  geordnet,  das  Besoldungssystem  der  unmittelbaren  Staatsbeamten
  vereinfacht  und  die  Lehrerbesoldung  unter  Festhaltung  der  verfassungsmäßigen
  Grundlagen  für  ihre  Ordnung  einheitlicher  gestaltet  werden.
Die  Gesamtheit  dieser  Vorlagen  stellt  erhebliche  Anforderungen  an  die
Steuerzahler.  Für  den  Staatshaushalt  bedeuten  sie  unter  Zurechnung
der  bereits  in  den  letzten  Jahren  beschlossenen  Aufbesserungen  sowie  der
Mehraufwendungen  aus  dem  Volksschulunterhaltungsgesetz  eine  dauernde
Neubelastung  von  jährlich  etwa  200  Millionen  Mark.  Der  Ernst  der  Lage
wird  dadurch  gesteigert,  daß  der  schon  im  Fehlbetrage  des  Rechnungsjahres
  1907  zutage  getretene  ungünstige  Stand  der  Finanzen  des  Staates
andauert,  ja  sich  im  laufenden  Jahre  verschlechtern  wird.  Es  ist  deshalb
unabweislich,  daß  ein  beträchtlicher  Teil  der  für  die  Besoldungsgesetze  erforderlichen
  Mittel  durch  erhöhte  steuerliche  Belastung  von  Vermögen  und
Einkommen  in  den  höheren  Stufen  aufgebracht  wird.  Entsprechende  Gesetzesvorschläge,
  die  zugleich  eine  zweckmäßiger  geordnete  Besteuerung  der
kapitalkräftigen  Erwerbsgesellschaften  anstreben,  werden  Ihnen  vorgelegt
werden.  Die  ungünstige  Lage  der  Finanzen  in  Reich  und  Staat  inmitten
eines  zwar  zeitenweise  verlangsamten,  aber  doch  gewaltigen  Aufschwungs
volkswirtschaftlicher  Entwickelung  enthält  eine  eindringliche  Mahnung  an  den
Geist  der  Sparsamkeit  und  Opferfreudigkeit,  mit  dem  Preußen  in  zäher
Arbeit  auch  schwere  Zeiten  überwunden  hat.  Der  Etatsentwurf  für  1909,
der  Ihnen  erst  später  zugehen  wird,  ist  deshalb  mit  äußerster  Vorsicht  aufgestellt
  worden.  Zugleich  wird  in  allen  Zweigen  der  Staatsverwaltung
daran  gearbeitet,  durch  übersichtlichere  Gestaltung  der  Behörden,  durch
Dezentralisation  und  durch  Vereinfachung  der  Geschäftsformen  auf  Ersparung
  von  Ausgaben  hinzuwirken  und  die  Verwaltung  den  Anforderungen
des  Lebens  in  vollkommenerer  Weise  anzupassen.  Einzelne  dahingehende
Vorschläge  werden  Ihnen,  wie  Ich  hoffe,  schon  in  dieser  Session  zugehen
können.  Das  höhere  Mädchenschulwesen  soll,  wie  Ihnen  bereits  bekannt
ist,  mit  dem  Ziele  umgestaltet  werden,  die  Bildung  der  heranwachsenden
weiblichen  Jugend  unter  voller  Berücksichtigung  der  häuslichen,  wirtschaftlichen
  und  sozialen  Aufgaben  des  weiblichen  Geschlechts  allgemein  zu  vertiefen
  und  denjenigen  Mädchen,  die  im  selbsttätigen  Erwerbsleben  oder  in
wissenschaftlicher  Arbeit  ihren  Beruf  suchen,  die  Vorbereitung  dazu  zu
erleichtern.  Die  zunächst  erforderlichen  Mittel  werden  in  den  Etat  aufgenommen
  werden.  Wichtige  Aufgaben,  zu  denen  neben  anderen  noch  die
Unterstützung  von  Kleinbahnen  und  die  Vervollkommnung  des  Staatseisenbahnnetzes
  hinzutreten  werden,  harren  Ihrer  Beschlußfassung.  In
jüngster  Zeit  haben  sich  im  nahen  Orient  Ereignisse  vollzogen,  die  die
Aufmerksamkeit  Europas  in  Anspruch  nehmen.  Sind  wir  dort  auch  politisch
weniger  interessiert  als  andere  Mächte,  so  erfordern  jene  Vorgänge  doch
ernste  Beachtung.  Das  Deutsche  Reich  wird  in  treuer  Gemeinschaft  mit
seinen  Verbündeten  für  eine  friedliche  und  gerechte  Lösung  der  gegenwärtigen
  Schwierigkeiten  eintreten.  Erlauchte,  edle  und  geehrte  Herren!
Indem  Ich  Sie  heute  zum  ersten  Male  nach  den  letzten  Neuwahlen  hier
willkommen  heiße,  begleite  Ich  Ihre  Arbeiten  mit  Meinen  landesväterlichen
  Wünschen  für  das  Wahl  des  Staates.

20.  Oktober.  (Preußen.)  Dem  Landtag  wird  ein  Gesetz
über  die  Erhöhung  der  Beamtenbesoldungen  und  der  Einkommensteuer
  vorgelegt.

Die  wichtigsten  Bestimmungen  sind:  §  1.  Die  in  den  Anlagen  enthaltenen
  Vorschriften,  nämlich:  1.  wegen  Aenderung  des  Gesetzes,  betreffend
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