38 Subordinations-Verletzung durch Herausforderung zum Zweikampfe.
der militärischen Auffassung der Standesgenossen wird das Militär-Delict
der Subordinations-Verletzung strenge beurtheilt werden, da
die Subordination die Lebenskraft des Heeres ist. Während nach rein
militärischer Auffassung der Zweikampf zwischen Officieren aus privater
Veranlassung nichts Strafbares enthält, ist die Herausforderung des
Vorgesetzten im Dienste oder aus dienstlicher Veranlassung auch nach
militärischen Begriffen strafbar.
V.
Unsere weitere Aufgabe wird nun die sein, die Voraussetzungen
näher kennen zu lernen, unter welchen die Herausforderung zum Zweikampfe
als Subordinations-Verletzung aufgefasst, und wie dieselbe bestraft
wird.
Das Gesetz sagt (§ 155)¹):
„Wer seinen Vorgesetzten im Dienste oder aus Anlass eines vorausgegangenen
Dienstverhältnisses, um sich für ein vermeintlich erlittenes
Unrecht Genugthuung zu verschaffen, zum Zweikampfe oder zu einer
Schlägerei auf der Stelle (Rencontre) herauszufordern sich erkühnt, ist
schon dieser bloßen Aufforderung wegen, wenn es auch zum Zweikampfe
oder zur Schlägerei nicht gekommen wäre, mit Kerker von
einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“
Aus dem Wortlaute des Gesetzes ergibt sich, dass folgende Voraussetzungen
vorhanden sein müssen, damit die Herausforderung zum Zweikampfe
als Subordinations -Verletzung aufzufassen ist:
1. Die Herausforderung zum Duell oder Rencontre muss an einen
Vorgesetzten gerichtet sein.
Das Dienst-Reglement unterscheidet zwischen „Vorgesetzten“ und
„Höheren“. Höherer ist jeder in Activität befindliche Angehörige des
stehenden Heeres, der Kriegsmarine oder der Landwehr allen jenen
gegenüber, welche eine geringere Charge (Diätenclasse) einnehmen. Es
sind daher der Hauptmann dem Lieutenant, dieser dem Feldwebel, und
dieser wieder dem Zugführer gegenüber Höhere, ohne Rücksicht darauf
ob sie demselben oder verschiedenen Truppenkörpern angehören. Vorgesetzter
ist eine Person des Soldatenstandes, wenn und inwieweit sie
nach der Dienst-Ordnung befugt ist, einem anderen Dienstbefehle zu
ertheilen. Gewöhnlich wird der Vorgesetzte ein Höherer oder doch dem
¹) § 112 des deutschen Strafgesetzes lautet: „Wer einen Vorgesetzten oder
einen im Dienstrange Höheren aus dienstlicher Veranlassung zum Zweikampfe herausfordert,
wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einen Jahr, und wenn der Zweikampf
vollzogen wird, mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft; zugleich ist auf
Dienstentlassung zu erkennen, Gleiche Strafen treffen den Vorgesetzten, welcher die
Herausforderung annimmt oder den Zweikampf vollzieht.“