Full text : Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.

98  II,  6.  Bekämpfung  der  Krankheiten,

Pockentodesfälle  zu  beklagen  seien  als  in  Ländern  mit  einer  allgemein  durchgeimpften
Bevölkerung.  Ein  Blick  auf  die  Abb.  1  der  Taf.  22,  betr.  die  Pockensterblichkeit  in
einigen  Ländern  während  der  Jahre  1862/76  und  1882/96  (vor  und  nach  Erlass  des
deutschen  Impfgesetzes),  beweist  deutlich,  dass  mit  der  Verbesserung  des  Impfwesens
die  Pockensterblichkeit  abnimmt.  In  Vergleich  gezogen  sind  die  beiden  grössten
deutschen  Bundesstaaten  Preussen  und  Bayern,  die  über  genaue  Zahlenangaben  für
den  früheren  Zeitraum  verfügen,  ferner  Österreich,  Belgien,  England  und  chweden.

Die  Unterschiede  je  eines  gelben  und  eines  blauen  Prismas  veranschaulichen  die  in  denselben  zwei
Jahrzehnten  erzielten  Erfolge  bei  der  Pockenbekämpfung,  die  verschiedene  Höhe  der  gleichtarbigen  Figuren  lässt
ersehen,  in  wie  verschiedener  Weise  das  Leben  der  Bewohner  in  den  einzelnen  Staaten  durch  die  Pocken  gefährdet
  war.  Einerseits  wird  z.  B.  deutlich  veranschaulicht,  um  wieviel  geringer  im  Deutschen  Reiche  die  Zahl
der  Pockentodesfälle  nach  dem  Inkrafttreten  und  der  Durchführung  des  Reichsimpfgesetzes  von  1874  geworden
ist,  anderseits  wird  deutlich  gezeigt,  wie  trefflich  die  Bewohner  derjenigen  Staaten  vor  Pockentodesfällen  geschützt
sind,  in  welchen  ein  gesetzlich  angeordneter  Impfzwang  energisch  durchgeführt  wird,  also  namentlich  die  Bewohner
Schwedens  und  beispielsweise  der  Königreiche  Preussen  und  Bayern.  ,  ,

Um  die  in  den  verschiedenen  Staaten  zu  gleicher  Zeit  beobachtete  Pockensterblichkeit
leichter  vergleichen  zu  können,  ist  die  Zahl  der  Pockentodesfälle  überall  auf  je  100000  Einwohner  und  auf  ein
Jahr  umgerechnet.

Es  entfielen  im  Durchschnitt  1862/76,  im  Durchschnitt  1882/96
auf  Preussen  und  Bayern  ;  0,7
„  Österreich  75,2  38,6
„  Belgien  "  19,5  18,2
„  England  25,3  2,9
„  Schweden  26,9  0,5

Im  Zusammenhange  mit  der  Pockenstatistik  wird  im  Kaiserlichen  Gesundheitsamte
auch  eine  genaue  Statistik  der  Impfungen  im  Deutschen  Reiche  fortlaufend
bearbeitet.  Die  gemäss  $$  7  und  8  des  Reichs-Impfgesetzes  auszufüllenden  Listen  und
Übersichten  gehen  alljährlich  dem  Gesundheitsamte  zu  und  werden  dort  unter  Verwertung
  der  Berichte  über  die  beim  Impfgeschäfte  beobachteten  besonderen  Vorkommnisse
  in  den  Jahresberichten  über  die  Ergebnisse  des  Impfgeschäfts
im  Deutschen  Reiche  zusammengestellt!.  Aus  dem  mannigfaltigen  Inhalte
dieser  Berichte  sei  erwähnt,  dass  während  der  fünf  letzten  Berichtsjahre  1900  bis  1904
sich  die  Zahl  der  Erstimpfpflichigen  auf  1739968,  1735628,  1799111,
1  828  636  und  1  78/  002  belief.  Von  diesen  sind  84,7,  84,7,  85,1,  85,1  und  84,5  vom
Hundert  mit  Erfolg  geimpft  worden.  Ohne  oder  mit  unbekanntem  Erfolge  wurden
2,6,  2,8,  2,4,  2,5  und  3,2°/,  geimpft.  Ungeimpft  blieben  jährlich  12,7,  12,  12,6,  12,3
und  12,3  0/,.  Von  je  100  erstmalig  Geimpften  sind  0,05,  0,0002,  0,0009,  0,0  und  0,010),
mit  Menschenlynıphe  geimpft  worden.  Von  den  Impfpflichtigen  wurden  2,1,  2,0,  1,9,  2,0,
2,0%.  vorschriftswidrig  der  Impfung  entzogen.  Die  Zahl  der  Wiederimpfpflichtigen
  belief  sich  während  der  genannten  fünf  Jahre  auf  1  281  039,  1  261  857,
1  268  834,  1  322  188  und  1  311  078.  Von  diesen  sind  mit  Erfolg  geimpft  worden  90,8,
91,1,  91,6,  91,9  und  90,7  vom  Hundert.  Ohne  und  mit  unbekanntem  Erfolge  wurden
6,51,  6,18,  5,87,  5.64  und  6,86°/,  geimpft.  Ungeimpft  blieben  jährlich  2,71,  2,69,  2,55,
2,43  und  2,42°/,.  Von  je  100  Wiedergeimpften  wurden  0,05,  0,0,  0,008,  0,0  und  0,0601°/,
mit  Menschenlymphe  geimpft.  Von  den  Wiederimpfpflichtigen  wurden  0,45,  0,47,  01,
0,41  und  0,41°;,  vorschriftswidrig  der  Impfung  entzogen.  ‚Neben  dem  rein  statistischen
Material  enthalten  die  Impfberichte  Besprechungen  über  die  im  Berichtsjahre  gemachten

Erfahrungen  hinsichtlich  des  Impfgeschäfts,  wobei  insbesondere  nachstehende  Gesichtspunkte
  Berücksichtigung  finden:

1.  Wann  wurde  das  Impfgeschäft  begonnen?  Wann  beendet?

2.  Welcher  Art  waren  die  Räumlichkeiten,  in  welchen  die  Impfung  vorgenommen  wurde?

3.  Haben  Witterungseinflüsse  bestanden.  welche  den  Gang  des  Impfgeschäfts  störten?
4.  Haben  ansteckende  Krankheiten  (Scharlach.  Diphtherie,  Masern,  Röteln,  Rotlauf  und  Keuchhusten)
in  der  Impfperiode  geherrscht?  IIat  ihretwegen  die  Impfung  unterbrochen  werden  müssen?  Ist  die  Verbreitung

dieser  Krankheiten  durch  die  Impfung  begünstigt,  sind  namentlich  bestimmte  Fälle  dabei  stattgebabter  Übertragung
  bekannt  geworden  ?

5.  Waren  die  Impfärzte  beamtete  Ärzte  oder  nicht?
6.  Sind  seitens  der  Ortspolizeibehörde  die  Impf  listen  ordnungsmässig  geführt  worden?

1)  Vgl.  MStMKGA.