98 II, 6. Bekämpfung der Krankheiten,
Pockentodesfälle zu beklagen seien als in Ländern mit einer allgemein durchgeimpften
Bevölkerung. Ein Blick auf die Abb. 1 der Taf. 22, betr. die Pockensterblichkeit in
einigen Ländern während der Jahre 1862/76 und 1882/96 (vor und nach Erlass des
deutschen Impfgesetzes), beweist deutlich, dass mit der Verbesserung des Impfwesens
die Pockensterblichkeit abnimmt. In Vergleich gezogen sind die beiden grössten
deutschen Bundesstaaten Preussen und Bayern, die über genaue Zahlenangaben für
den früheren Zeitraum verfügen, ferner Österreich, Belgien, England und chweden.
Die Unterschiede je eines gelben und eines blauen Prismas veranschaulichen die in denselben zwei
Jahrzehnten erzielten Erfolge bei der Pockenbekämpfung, die verschiedene Höhe der gleichtarbigen Figuren lässt
ersehen, in wie verschiedener Weise das Leben der Bewohner in den einzelnen Staaten durch die Pocken gefährdet
war. Einerseits wird z. B. deutlich veranschaulicht, um wieviel geringer im Deutschen Reiche die Zahl
der Pockentodesfälle nach dem Inkrafttreten und der Durchführung des Reichsimpfgesetzes von 1874 geworden
ist, anderseits wird deutlich gezeigt, wie trefflich die Bewohner derjenigen Staaten vor Pockentodesfällen geschützt
sind, in welchen ein gesetzlich angeordneter Impfzwang energisch durchgeführt wird, also namentlich die Bewohner
Schwedens und beispielsweise der Königreiche Preussen und Bayern. , ,
Um die in den verschiedenen Staaten zu gleicher Zeit beobachtete Pockensterblichkeit
leichter vergleichen zu können, ist die Zahl der Pockentodesfälle überall auf je 100000 Einwohner und auf ein
Jahr umgerechnet.
Es entfielen im Durchschnitt 1862/76, im Durchschnitt 1882/96
auf Preussen und Bayern ; 0,7
„ Österreich 75,2 38,6
„ Belgien " 19,5 18,2
„ England 25,3 2,9
„ Schweden 26,9 0,5
Im Zusammenhange mit der Pockenstatistik wird im Kaiserlichen Gesundheitsamte
auch eine genaue Statistik der Impfungen im Deutschen Reiche fortlaufend
bearbeitet. Die gemäss $$ 7 und 8 des Reichs-Impfgesetzes auszufüllenden Listen und
Übersichten gehen alljährlich dem Gesundheitsamte zu und werden dort unter Verwertung
der Berichte über die beim Impfgeschäfte beobachteten besonderen Vorkommnisse
in den Jahresberichten über die Ergebnisse des Impfgeschäfts
im Deutschen Reiche zusammengestellt!. Aus dem mannigfaltigen Inhalte
dieser Berichte sei erwähnt, dass während der fünf letzten Berichtsjahre 1900 bis 1904
sich die Zahl der Erstimpfpflichigen auf 1739968, 1735628, 1799111,
1 828 636 und 1 78/ 002 belief. Von diesen sind 84,7, 84,7, 85,1, 85,1 und 84,5 vom
Hundert mit Erfolg geimpft worden. Ohne oder mit unbekanntem Erfolge wurden
2,6, 2,8, 2,4, 2,5 und 3,2°/, geimpft. Ungeimpft blieben jährlich 12,7, 12, 12,6, 12,3
und 12,3 0/,. Von je 100 erstmalig Geimpften sind 0,05, 0,0002, 0,0009, 0,0 und 0,010),
mit Menschenlynıphe geimpft worden. Von den Impfpflichtigen wurden 2,1, 2,0, 1,9, 2,0,
2,0%. vorschriftswidrig der Impfung entzogen. Die Zahl der Wiederimpfpflichtigen
belief sich während der genannten fünf Jahre auf 1 281 039, 1 261 857,
1 268 834, 1 322 188 und 1 311 078. Von diesen sind mit Erfolg geimpft worden 90,8,
91,1, 91,6, 91,9 und 90,7 vom Hundert. Ohne und mit unbekanntem Erfolge wurden
6,51, 6,18, 5,87, 5.64 und 6,86°/, geimpft. Ungeimpft blieben jährlich 2,71, 2,69, 2,55,
2,43 und 2,42°/,. Von je 100 Wiedergeimpften wurden 0,05, 0,0, 0,008, 0,0 und 0,0601°/,
mit Menschenlymphe geimpft. Von den Wiederimpfpflichtigen wurden 0,45, 0,47, 01,
0,41 und 0,41°;, vorschriftswidrig der Impfung entzogen. ‚Neben dem rein statistischen
Material enthalten die Impfberichte Besprechungen über die im Berichtsjahre gemachten
Erfahrungen hinsichtlich des Impfgeschäfts, wobei insbesondere nachstehende Gesichtspunkte
Berücksichtigung finden:
1. Wann wurde das Impfgeschäft begonnen? Wann beendet?
2. Welcher Art waren die Räumlichkeiten, in welchen die Impfung vorgenommen wurde?
3. Haben Witterungseinflüsse bestanden. welche den Gang des Impfgeschäfts störten?
4. Haben ansteckende Krankheiten (Scharlach. Diphtherie, Masern, Röteln, Rotlauf und Keuchhusten)
in der Impfperiode geherrscht? IIat ihretwegen die Impfung unterbrochen werden müssen? Ist die Verbreitung
dieser Krankheiten durch die Impfung begünstigt, sind namentlich bestimmte Fälle dabei stattgebabter Übertragung
bekannt geworden ?
5. Waren die Impfärzte beamtete Ärzte oder nicht?
6. Sind seitens der Ortspolizeibehörde die Impf listen ordnungsmässig geführt worden?
1) Vgl. MStMKGA.