Full text : Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

334  II,  2.  Bismarcks  Wirtschaftspolilil  im  Reichstag  1879.  Politische  Folgen.

an  diesen  Wasserweg  gebunden  ist,  Rustland  gegenüber  auch  ganz  vorzüglich  zu  cinem  Kampfzoll.
Denen,  welche  „befürchten,  es  lönnte  aus  dem  Walde  oherausschreien  ols  wie  manhineinschreit,  und
es  würden  wieder  Kampfzölle  gegen  uns  gebraucht  werden“,  antwortet  er:  „Unser  ganzer  Holzgoll
  ist  schon  nichts  als  eine  Repressalie.  Unsere  Nachbarn,  Rußland  und  Osterreich,  haben  alle
Repressalien  längst  vorweggenommen.  Was  bleibt  ihnen  übrig?  Sie  haben  seit  einem  halben
Jahrbunderkt  die  höchsten  Zölle,  die  möglich  sind,  vorweggenommen,  sörmlich  Prohibitivzölle,  und
wenn  man  einmal  durch  Prohibitivzölle  abgeschlossen  ist,  dann  ist  mehr  nicht  thunlich.  Es  ist  gerade
  so,  wie  jener  beim  Schrolverkauf  sagie:  dieses  schiesßt  noch  1öter!  So  ist  es  auch  bei  den  beslehenden
  Prohibitivzöllen:  wir  sind  ausgeschlossen  und  können  noch  ausgeschlossener  nicht  werden.“
Der  Reichstag  nahm  am  28.  Mai  die  Holzzölle  mit  172  gegen  88  Slimmen  an.
Tags  zuvor  war  die  Entscheidung  über  eine  anderc  wichtige  Gefetzesvorlage,  das
Sperrgesetz,  gefallen.  Am  30.  April  hatte  Bismarck  nämlich  beim  Bundesrat  einen
Gesetzentwurf  eingereicht,  laut  dessen  der  Reichskanzler  vom  Bundesrat  und  Reichstag
ermächtigt  werden  sollte,  das  neue,  vom  Reichstag  noch  gar  nicht  beschlossene  Zolltarifgesetz
  durch  einsache  Verordnung  binnen  24  Stunden  an  allen  deutschen  Grenzen
provisorisch  in  Kraft  treten  zu  lassen,  uun  den  deutschen  Markt  gegen  die  Masseneinfuhr
fremder  Waren  zu  sperren,  welche  die  Spekulation  nach  Deutschland  hineinschleuderte,
um  die  bevorstehenden  Zölle  zu  sparen.  Die  Maßregel,  so  tief  sie  auch  in  das  Necht
des  Reichstags  zur  Mitwirkung  an  der  Gesetzgebung  einschneiden  mochte,  ließ  sich  mithin
  rechtfertigen  als  ein  Akt  der  Notwehr  im  Interesse  der  deultschen  Neichskasse  und
der  notleidenden  deutschen  Wirtschaft,  welche  durch  diese  wilde  und  maßlose  Spekulation
  aufs  schwerste  geschädigt  wurden.  Deshalb  hatte  der  Bundesrat  die  Vorlage  des
Reichskanzlers  am  15.  Mai  unverändert  angenommen.  Weniger  beifällig  wurde  dieselbe
  jedoch  bei  ihrer  ersten  Lesung  im  Neichstag  (19.  Mai)  ausgenommen.  Selbst
Bennigsen,  Windthorst  und  schutzzöllnerische  Nedner  glaubten,  daß  durch  ein  solches
Gesetz  in  Handel  und  Verkehr  rücksichtslos  eingegriffen  und  das  versassungsmäßige
Recht  des  Neichstags,  an  der  Gesetzgebung  mitzuwirken,  einfach  beiseite  geschoben
werde.  Eugen  Nichter  rief  schon  frohlockend,  daß  die  Mehrheit  des  Neichstags  gegen
dieses  Gesetz  gesichert  sei.  Aber  in  der  Kommission,  welche  die  Vorlage  vom  19.  bis
24.  Mai  beriet,  brach  doch  die  Erkenntnis  durch,  daß  der  Grundsatz  der  Vorlage  richlig
sei.  Jedoch  wollte  man  dem  Reichskanzler  die  Befugnis  zur  vorläufigen  Erhebung  der
neuen  Zölle  nur  für  einige  bestimmte  Hauptartikel  der  Einfuhr  erteilen.  Als  solche
Artikel  blieben  freilich,  bei  der  Schlußberatung  der  Kommission  am  24.  Mai,  bloß
Tabak  und  Wein  stehen.  Nach  Erlöschen  der  Anordnung  sollten  die  Zollabgaben,
welche  etwa  über  die  künstige  gesetzliche  Höhe  der  Zollsätze  erhoben  würden,  sosort
zurückerstattet  werden.  Der  Reichstag  erweiterte  in  der  Schlußberatung  am  27.  Mai
den  Kreis  der  sperrfähigen  Artikel  erheblich,  indem  er  auf  Antrag  Windthorsts  beschloß,
  zu  diesen  zu  rechnen  Tabak,  Wein,  Noheisen,  Material-,  Spezerei=  und  Konditoreiwaren,
  „Konsumtibilien“  (Getreide  2c.)  und  Petrolenm,  und  zwar  diese  Artikel
alle  nach  Maßgabe  der  vom  Reichstag  in  zweiter  Lesung  beschlossenen  Zollsätze.  Der
Bundesrat  erteilte  der  so  abgeänderten  Vorlage  am  30.  Mai  seine  Zustimmung.
Am  28.  Mai  vertagte  sich  der  Reichstag  über  Pfingsten  bis  zum  9.  Juni.  Bismarck
  ging  nach  Varzin;z  nicht,  wie  seine  Gegner  verkündeten,  „weil  sein  Eiser  für  die