334 II, 2. Bismarcks Wirtschaftspolilil im Reichstag 1879. Politische Folgen.
an diesen Wasserweg gebunden ist, Rustland gegenüber auch ganz vorzüglich zu cinem Kampfzoll.
Denen, welche „befürchten, es lönnte aus dem Walde oherausschreien ols wie manhineinschreit, und
es würden wieder Kampfzölle gegen uns gebraucht werden“, antwortet er: „Unser ganzer Holzgoll
ist schon nichts als eine Repressalie. Unsere Nachbarn, Rußland und Osterreich, haben alle
Repressalien längst vorweggenommen. Was bleibt ihnen übrig? Sie haben seit einem halben
Jahrbunderkt die höchsten Zölle, die möglich sind, vorweggenommen, sörmlich Prohibitivzölle, und
wenn man einmal durch Prohibitivzölle abgeschlossen ist, dann ist mehr nicht thunlich. Es ist gerade
so, wie jener beim Schrolverkauf sagie: dieses schiesßt noch 1öter! So ist es auch bei den beslehenden
Prohibitivzöllen: wir sind ausgeschlossen und können noch ausgeschlossener nicht werden.“
Der Reichstag nahm am 28. Mai die Holzzölle mit 172 gegen 88 Slimmen an.
Tags zuvor war die Entscheidung über eine anderc wichtige Gefetzesvorlage, das
Sperrgesetz, gefallen. Am 30. April hatte Bismarck nämlich beim Bundesrat einen
Gesetzentwurf eingereicht, laut dessen der Reichskanzler vom Bundesrat und Reichstag
ermächtigt werden sollte, das neue, vom Reichstag noch gar nicht beschlossene Zolltarifgesetz
durch einsache Verordnung binnen 24 Stunden an allen deutschen Grenzen
provisorisch in Kraft treten zu lassen, uun den deutschen Markt gegen die Masseneinfuhr
fremder Waren zu sperren, welche die Spekulation nach Deutschland hineinschleuderte,
um die bevorstehenden Zölle zu sparen. Die Maßregel, so tief sie auch in das Necht
des Reichstags zur Mitwirkung an der Gesetzgebung einschneiden mochte, ließ sich mithin
rechtfertigen als ein Akt der Notwehr im Interesse der deultschen Neichskasse und
der notleidenden deutschen Wirtschaft, welche durch diese wilde und maßlose Spekulation
aufs schwerste geschädigt wurden. Deshalb hatte der Bundesrat die Vorlage des
Reichskanzlers am 15. Mai unverändert angenommen. Weniger beifällig wurde dieselbe
jedoch bei ihrer ersten Lesung im Neichstag (19. Mai) ausgenommen. Selbst
Bennigsen, Windthorst und schutzzöllnerische Nedner glaubten, daß durch ein solches
Gesetz in Handel und Verkehr rücksichtslos eingegriffen und das versassungsmäßige
Recht des Neichstags, an der Gesetzgebung mitzuwirken, einfach beiseite geschoben
werde. Eugen Nichter rief schon frohlockend, daß die Mehrheit des Neichstags gegen
dieses Gesetz gesichert sei. Aber in der Kommission, welche die Vorlage vom 19. bis
24. Mai beriet, brach doch die Erkenntnis durch, daß der Grundsatz der Vorlage richlig
sei. Jedoch wollte man dem Reichskanzler die Befugnis zur vorläufigen Erhebung der
neuen Zölle nur für einige bestimmte Hauptartikel der Einfuhr erteilen. Als solche
Artikel blieben freilich, bei der Schlußberatung der Kommission am 24. Mai, bloß
Tabak und Wein stehen. Nach Erlöschen der Anordnung sollten die Zollabgaben,
welche etwa über die künstige gesetzliche Höhe der Zollsätze erhoben würden, sosort
zurückerstattet werden. Der Reichstag erweiterte in der Schlußberatung am 27. Mai
den Kreis der sperrfähigen Artikel erheblich, indem er auf Antrag Windthorsts beschloß,
zu diesen zu rechnen Tabak, Wein, Noheisen, Material-, Spezerei= und Konditoreiwaren,
„Konsumtibilien“ (Getreide 2c.) und Petrolenm, und zwar diese Artikel
alle nach Maßgabe der vom Reichstag in zweiter Lesung beschlossenen Zollsätze. Der
Bundesrat erteilte der so abgeänderten Vorlage am 30. Mai seine Zustimmung.
Am 28. Mai vertagte sich der Reichstag über Pfingsten bis zum 9. Juni. Bismarck
ging nach Varzin;z nicht, wie seine Gegner verkündeten, „weil sein Eiser für die