Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  23.  148

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1917.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  10.  Februar  1917.

Inhalt.

I.  Abtellung.  (Nr.  6.)  Steueredikt  für  das  Jahr  Johannis  1917/18.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Höchstpreise  für  Leder.  (2)  Bekanntmachung,
  betreffend  Absatz  von  Dörrgemüse.  (3)  Bekanntmachung,  betreffend
  Bestandserhebung  von  landwirtschaftlichen  Maschinen  und  Geräten.
  (4)  Bekanntmachung,  betreffend  die  aus  dem  Großherzoglichen
Ministerium,  Abteilung  für  Kunst,  und  aus  dem  Großherzoglichen
Kabinett  zu  verleihenden  Künstlerstipendien.

 

I.  Abteilung.

(Nr.  6.)  Steueredikt  für  das  Jahr  Johannis  1917/18.

Wir  Friedrich  Franz,  von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Meckleuburg,
Fürst  zu  Wenden,  Schwerin  und  Ratzeburg,  auch  Graf  zu  Schwerin,  der
Lande  Rostock  und  Stargard  Herr  usw.

fügen  unter  Entbietung  Unseres  bezw.  gunstgnädigsten  und  gnädigsten  Grußes
Unseren  Beamten  und  berechnenden  Dienern,  denen  von  der  Ritterschaft,  auch
Bürgermeistern  und  Räten  in  den  Städten  sowie  sonst  allen  Unseren  Untertanen
  und  Landeseingesessenen,  welche  es  angeht,  hiermit  zu  wissen:

Nachdem  auf  dem  letzten  Landtage  zu  Malchin  Unsere  getreuen  Stände
zur  Erlegung  der  landesverfassungsmäßigen  ordentlichen  Kontribution,  nämlich
der  ordentlichen  Domanial=  und  ritterschaftlichen  Hufensteuer  und  der  erbvergleichsmäßigen
  landstädtischen  Steuer  von  Häusern  und  Ländereien  sowie  der
nach  Artikel  II  der  Steuervereinbarung  vom  29./30.  Juli  1870  Uns  aus
Landesmitteln  zugesicherten,  vereinbarungsgemäß  auf  533  000  J/  abgerunde-29