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Seit den mißlungenen Protestationen des Erzbischofs
Hinkmar von Rheims lag Leichtgläubigkeit, wie eine Schlafsucht,
auf allen, die diese pseudissdor'sche Dekreralen brauchten;
wenn auch unter der Regierung Ludwig's des Bayern,
(eine Überhaupt für die rmische Hoheit sehr gefährliche
Periode!) und besonders zu den Zeiten des Basel'schen Conciliums
einige Männer aufwachten, so war's bei ihnen
viel mehr flüchtig hingeworfener Zweifel, als ausführlichere
kritische Erdrterung. So berufen sich die Cemuriatoren
selbst auf eine Stelle aus Heinrich Kalteysens Traktat:
an imperium sit unquam a HRomsnis ad Graecos translatum
*); und Kardinal Nicolaus von Cusa 73) erklärt
sich an einigen Stellen ausführlicher gegen diese Dekretalen.
Aber der Fleiß der Centuriatoren machte es zuerst kritisch
gewiß, und da Turrian sie widerlegen wollte, so veranlaßte
er die berühmte Schrift des David Blondell, wo der ganze
Streit noch viel umständlicher und mit einer noch viel unwidersprechlichern
Evidenz erörtert ist. Schade, daß die
neuc kritische Ausgabe des Pseudisidorus, welche Coustant
bloß falsche Beweise einer an ssch gegründeten und damals laͤngst
außer Streit gesetzten Sache gewesen. Dawider spricht nun einmuthig
die ganze Geschichte aller vorhergehenden Jahrhunderte.
*) Die Stelle ist wörtlich die nehmliche, wie sie bei Nicolaus von
Cusa (de Concordantia catholica L. III. pag. 782.) steht, und
das Kapitel, woraus sie bei diesem genommen ist, handelt zum
Theil eigentlich von der Frage, welche als Titel des Kalteysenschen
Traktats angegeben wird, Nach der Anzeige in Fabricii
bibl. med. et infimae Latinit, hat auch Kaltevsen keinen solchen
Traktat geschrieben: sollte es also vielleicht ein litterarischer Fehler
der Centuriatoren seyn?
% Opp. pag. 771. — 732.