Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar.  11.  85
egierungs-Blatt

für  das
Groszhyerzogtum  Moelelenburg-Schwerin.
Jahrgang  1918.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  21.  Januar  1918.

 

   

 

 

Inhalt.
I.  Abteilung.  (Nr.  4.)  Verordnung,  betreffend  die  Gebühren  der  Fleischbeschauer  und
Trichinenschauer  für  die  amtliche  Untersuchung  bei  Schlachtungen  im
Inlande.

 

I.  Abteilung.

(Nr.  4.)  Verordnung  vom  15.  Januar  1918,  betreffend  die  Gebühren  der  Fleischbeschauer
  und  Trichinenschauer  für  die  amtliche  Untersuchung  bei  Schlachtungen
im  Inlande.

Friedrich  Franz,  von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Mecklenburg,
Fürst  zu  Wenden,  Schwerin  und  Ratzeburg,  auch  Graf  zu  Schwerin,  der
Lande  Rostock  und  Stargard  Herr  usw.

Wir  verordnen  nach  hausvertragsmäßiger  Verhandlung  mit  Seiner  Königlichen
  Hoheit  dem  Großherzoge  von  Mecklenburg-Strelitz  und  nach  verfassungsmäßiger
  Beratung  mit  Unseren  getreuen  Ständen  über  die  Gebühren  der
Fleischbeschauer  und  Trichinenschauer  für  die  amtliche  Untersuchung  bei
Schlachtungen  im  Inlande,  was  folgt:

81.
An  die  Stelle  der  Gebührenordnung  für  die  amtliche  Untersuchung  bei
Schlachtungen  im  Inlande  in  der  Anlage  zur  Verordnung  vom  15.  Januar  1909
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