Contents : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Fünfter Teil. Bis zur März-Revolution. (28)

Einführung  der  Bundesinspektionen.  97

Dem  alten  Könige  war  kurz  vor  seinem  Tode  noch  einmal  recht
deutlich  geworden,  was  von  der  Opferwilligkeit  seiner  deutschen  Bundes—
genossen  zu  erwarten  sei.  Damals  (1839)  hatte  er  mit  einem  Aufwande
von  Millionen  drei  seiner  Armeekorps  auf  Kriegsfuß  gesetzt,  um  den  end—
lichen  Abschluß  des  schmählichen  Luxemburgischen  Streites  zu  erzwingen,
und  bei  diesem  Unternehmen,  das  doch  allein  der  Sicherung  des  Bundes—
gebietes  galt,  am  Bunde  keinerlei  Unterstützung,  nicht  einmal  durch
Worte  gefunden.  Jetzt  mußte  sein  Nachfolger,  kaum  auf  den  Thron
gestiegen,  schon  die  gleiche  Erfahrung  machen.  Er  konnte  sich  nicht  mehr
darüber  täuschen,  daß  die  kleinen  Höfe  gern  bereit  waren,  sich  durch  Preu—
ßens  starken  Arm  aus  der  Not  retten  zu  lassen,  aber  nicht  im  mindesten
beabsichtigten,  die  schimpfliche  Wehrlosigkeit,  welche  ein  volles  Drittel  des
tapfersten  aller  Völker  daniederhielt,  zu  beseitigen.  Trotz  alledem  hielt  der
neue  König  seine  Bundesreformpläne  fest;  an  der  Bildsamkeit  dieser  treff—
lichen  Bundesverfassung  wollte  er  nimmermehr  verzweifeln.  Am  6.  Januar
1841  sendete  er  an  die  Wiener  Gesandtschaft  einen  Erlaß,  worin  er  bestimmt
aussprach,  er  werde  allein  vorgehen,  falls  Osterreich  seine  Mitwirkung  ver—
weigere.“)  Diese  Drohung  wirkte  für  den  Augenblick.  Auf  Preußens
Andrängen  beschloß  der  Bundestag  (29.  Juni),  daß  fortan  aller  drei
Jahre  Bundesinspektoren  sich  von  dem  Zustande  der  Streitkräfte  der  ver—
bündeten  Staaten  überzeugen  sollten,““)  und  noch  im  Herbste  1841  wurde
die  erste  Bundesinspektion  ins  Werk  gesetzt.

Also  doch  endlich  ein  bescheidener  Fortschritt,  denn  bisher  waren
nur  die  lächerlichen  Truppen  der  Reserve-Infanteriedivision  von  Bundes
wegen  gemustert  worden.  Der  Beschluß  kam  unter  schweren  Kämpfen  zu
stande;  manche  der  wohl  durchdachten  Vorschläge  des  Obersten  Radowitz,
der  jetzt  seinen  Sitz  in  der  Bundesmilitärkommission  wieder  eingenommen
hatte,  mußten  geopfert  werden.  Österreich  zeigte  eine  wohlbegreifliche
Scheu,  sein  aus  so  verschiedenen  Völkerschaften  gemischtes  Heer  dem  Urteile
  von  Ausländern  zu  unterwerfen.  Die  Mecklenburgischen  Höfe
hatten  ihren  Bundesgesandten  Schack  bereits  angewiesen,  gegen  die  Bundesinspektion
  förmliche  Verwahrung  einzulegen,  und  gaben  erst  nach,  als  König
Friedrich  Wilhelm  seine  Verwandten  in  Strelitz  persönlich  besucht  hatte.
Ihre  trotz  der  Bundesgesetze  gänzlich  verwahrlosten  Reserven  wollten  die
Kleinstaaten  schlechterdings  nicht  mustern  lassen;  Mecklenburg  erklärte
entrüstet:  „die  jährliche  Einberufung  der  Reserve  wäre  eine  wahre  Landeskalamität.““?)
  Auch  eine  Bestimmung  über  die  Dauer  der  jährlichen
Übungszeit  ließ  sich  nicht  durchsetzen.  „Spezielle  Zeitbestimmungen,  meinte
Württemberg,  würden  hier  nichts  nützen,  sondern  schaden“,  da  alles  auf

 

*)  Maltzans  Berichte,  Jan.  1841.
**)  Sydows  Bericht,  24.  Juni  1841.
*)ESydows  Berichte,  13.  Mai,  4.  Juni  1841.
v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  V.  7