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südöstlich der Stabt), 3577) (Schreinersberg), 356, 350 (un-Sefähr
1½ km südöstluch von Schwarzenbach) schneidet, sodann
östlich von Einbd, südöstlich der Höhen 322 und 333
ungefähr 2 km östlich von Webenheim, ungefähr 2 km östlich
von Mimbach verläuft, die Geländewelle, über die die Straße
Mimbach-Böckweiler führt, östlich umgeht, so daß diese
Straße in das Saargebiet fällt, unmittelbar nördlich der
ungefähr 2 km von Altheim gelegenen Gabelung der von
Böckweiler und Althetm kommenden Straßen verläuft, dann
über Ringweilerhof, das ausgeschlossen bleibt, und die Höhe
322, die eingeschlossen wird“), die französische Grenze an der
Blegung erreicht, die sie etwa 1 km südlich von Hornbach
bildet. (Vergleiche die dem gegenwärtigen Vertrage als Anlage
unter Nr. 2 beigefügte Karte im Maßstab 1: 100 000.)
Ein Ausschuß von fünf Mitgliedern, von denen eines von
Frankreich, eines von Deutschland und drei von dem Nate
des Völkerbunds, welch letzterer seine Wahl unter den Staatsangehörigen
anderer Mächte zu treffen hat, ernannt werden,
tritt binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten des gegenwärtigen
Vertrags zusammen, um an Ort und Stelle den Verlauf
der obenbeschriebenen Grenzlinie festzulegen.
Wo bieser Verlauf nicht mit den Verwaltungsgrenzen
zusammenfällt, wird der Ausschuß bemüht sein, dem angegebenen
Verlauf unter möglichster Berücksichtigung der örtlichen
Wirtschaftsinteressen und der bestehenben Gemeindegrenzen
nahezukommen.
Dieser Ausschuß entscheldet mit Stimmenmehrheit. Selne
Entscheidungen sind für die Beteiligten bindend.
Artikel 49.
Deutschland verzichtet zugunsten des Völkerbunds, der
insoweit als Treuhänder gilt, auf die Negierung des oben ·
bezeichneten Gebiets.
·*) Im Spolscee 23474.
e) Im — „verlauft, bann fädlich von Mingwellerhof und
nördlich von Pankt 322, bie französische usw.