Full text : Amtliche Kriegsdepeschen Band 8 (8)

62  Aus  der  Vorgeschichte  des  Krieges

mittlung  der  britischen  Regierung  zum  Schutze  der  Neutralität  Belgiens
amurufen  (59).  Er  erinnerte  in  diesem  Telegramm  an  die  freundschaftliche
Haltung,  bie  England  im  Jahre  1870  gegenüber  Belgien  eingenommen  hatte.
Die  Haltung,  die  England  damals  als  neutraler  und  neutral  bleibender
Staat  eingehaltlen  hatle,  war  indes  eine  grundsätzlich  verschiedene  von  der,
die  das  durch  die  Entente  cordiale  und  den  bereits  zugestandenen  Bündnisfall
  gebundene  England  im  Jahre  1914  einnahm  (60).  Gladstone  hatte  im
Jahre  1870  als  unbeteiligter  und  als  redlicher  Bürge  volle  Handlungsfreiheit
besessen  und  diese  genützt,  indem  er  mit  beiden  Kriegführenden,  dem  Nord.
deutschen  Bund  und  Frankreich,  Verträge  abschloß,  durch  welche  sich  England
die  Hilfe  des  einen  im  Falle  einer  Berlethung  der  belgischen  Neutralität
durch  den  anderen  sicherte  (61).  Grey  war  weder  imstande  noch  gewillt,  so
zu  handeln.  Er  war  von  der  Gladstoneschen  Voraussehung  —  der  Neutralität
  Englands  im  Falle  eines  Krieges  —  von  vornherein  abgegangen,  er
hatte  sie  auch  dann  nichte  in  Aussicht  gestellt,  als  Deutschland  erllärte,  daß
es  im  Falle  einer  Verständigung  die  belgische  Neutralität  wahren  und
Frankreich  nicht  verkürzen  werde,  sondern  sich  ausdrücklich  „freie  Hand“
vorbehalten.  Diese  Handlungsfreiheit  war  grundsätzlich  anders  als  1870,
und  zwar  nicht  auf  den  Frieden,  sondern  auf  den  Krieg  gerichtet.

Unter  diesen  Umständen  war  König  Alberes  Bitte  um  ein  diplomatisches
  Dazwischentreten  Englands  gegenstandslos.  Sie  diente  aber  dem
britischen  Kabinett  als  willkommene  WVeranlassung,  um  nun  in  Berlin
kategorisch  die  Achtung  der  belgischen  Neutralität  zu  verlangen  (62).  Deutschland
  antwortete,  daß  es  selbst  im  Falle  eines  bewaffneten  Konflikts  unter
keinem  Vorwand  belgisches  Gebiet  annektieren  werde,  wies  aber  darauf  hin,
daß  die  deuesche  Armee  nicht  irgendeinem  Angriff  über  Belgien  ausgesegt
werden  dürfe,  der  nach  unwiderleglichen  Beweisen  geplant  sei  (63).  Darauf
stellte  England,  nun  von  der  Entwicklung  auf  eine  sichere  Plattform  geführt,
ein  Al#imatum  (64).  Das  bedeutete  den  Krieg.

Da  aber  inzwischen  die  in  Brüssel  gesetzte  Frist  abgelaufen  war,  erklärte
  Deutschland  der  belgischen  Regierung  in  der  Frühe  des  4.  August,
daß  es  zur  Tat  schreiten  und  sich  den  Durchmarsch  erzwingen  müsse  (65).
Deutsche  Truppen  rückten  über  die  Grenze.  England  aber  sprach  alsbald  in
Brüssel  die  Erwartung  aus,  daß  Belgien  mit  allen  Mitteln  Wider.
stand  leisten  werde,  und  bot  in  diesem  Falle  im  Anschluß  an  Frankreich
und  Rußland  ein  gemeinsames  Vorgehen  mit  der  belgischen  Regierung  an,
um  Deutschland  entgegenzutreten  (66).  Damite  war  Belgien  kurzerhand
in  den  europäischen  Krieg  hineingerissen,  nicht  nur  als  Berteidiger  des
eigenen  Bodens,  den  Deutschland  unter  Verletzung  der  Neutralität  betrat,
sondern  auch  als  Teilhaber  des  Dreiverbands.  Die  Formel  „England  erwartet“,
  die  ausgesprochen  wurde,  als  würde  England  erst  jetzt  und  dadurch
zum  Eintritt  in  den  Waffenbund  Rußlands  und  Frankreichs  veranlaßt,