Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Fünfter Teil. Bis zur März-Revolution. (28)

752 XXVI. Zur Geschichte der Burschenschaft. 
Wertschätzung. Wir begreifen, daß die gegenwärtige Zeit mehr das Studium der Moral 
und Politik erfordere als das der Metaphysik. 
16. Wir gestehen, nicht zu begreifen, warum noch jetzt in manchen Teilen Deutsch- 
lands die Abgaben ebenso hoch sind, als die Abgaben an den siegreichen Fremden waren, 
zur Zeit unserer Knechtschaft. 
17. Wir versprechen, daß, wenn einige von uns künftig Staatsämter bekleiden 
werden, kein einziger von uns jemals irgend ein Amt annehmen wolle, welches einer 
geheimen Polizei diene, noch eine Stelle bei der Gendarmerie, noch eine Stelle in einer 
außerordentlichen, widergesetzlichen, richterlichen Kommission, noch das Amt eines Bücher- 
zensors, noch jemals sich dazu brauchen lassen wolle, das Siegel fremder Briefe zu er- 
brechen, den Fall des Krieges ausgenommen. 
18. Wir versprechen, wenn wir künftig in Amter gelangen, das Unfrige zu tun, 
um freiere Gemeindeverwaltungen einzuführen, um sichere Polizei, ohne Gendarmerie, 
einzurichten, um gleiche Münze und Gewicht und bessere Wege und Postordnung in 
Deutschland zu schaffen. 
19. Wir erklären, daß wir uns gänzlich enthalten wollen der Titel: Edelgeboren, 
Hochedelgeboren, Wohlgeboren, sowie auch, daß wir die Namen Mamsell und Madame 
nicht gebrauchen wollen von Frauenzimmern, die unbescholtenen Rufes sind. 
20. Wir erkennen, daß die Deutschen berechtigt sind, anderen Völkern das, was 
sie uns tun, zu vergelten, und daß für das Verhältnis der Völker der oberste Grund- 
satz ist: Maß für Maß, so im Krieg, so in diplomatischen Verhandlungen, so in Handels- 
verhältnissen. 
21. Ebendeswegen erkennen und erklären wir, daß es nicht mit der Gerechtigkeit 
übereinstimmt, wenn eine äußere fremde Gewalt die Regierungsform eines Volkes be- 
stimmen will. 
22. Wir erkennen, daß Deutschland als Wahlreich unglücklich geworden, daß Erb- 
reich große Übel entfernt. Aber so wie die Krone das Eigentum einer Familie sei, so 
sei jedes Eigentum heilig. Die Krone gibt das höchste Recht, weil sie die höchste Pflicht 
auferlegt. Recht und Pflicht müssen immer gleichen Schritt gehen. Wo Recht behauptet 
wird, ohne Pflicht, da ist Vorrecht, das ist, Unrecht. Wo Bevorrechtete sind, da sind auch 
Beeinträchtigte. Der Fürst hat aber das Recht der Krone, weil er die Pflicht hat, zu sorgen, 
daß kein Bürger durch den andern beeinträchtigt werde. Wenn alle Bürger die 
Pflicht haben, die Waffen für das Vaterland zu tragen und diese Pflicht erfüllen, 
so gebührt auch allen das Recht, welches mit Erfüllung dieser Pflicht verbunden 
sein soll. 
23. Wir wollen uns eines friedfertigen Wandels befleißigen und die Streitigkeiten 
untereinander soviel wie möglich schiedsrichterlich entscheiden lassen. Wir erkennen, daß 
weder ernstlicher Zweikampf um kleinlicher Ursachen willen, noch spielender Zweikampf 
wegen schwerer Kränkungen rühmlich ist. Wir versichern, daß wir keiner geheimen Ge- 
sellschaft irgend einer Art angehören wollen, noch die Errichtung einer geheimen Gesell- 
schaft auf einer hohen Schule dulden wollen. 
24. Wir erkennen es für eine der hauptsächlichsten Pflichten jedes deutschen Mannes 
und Jünglings, die eben jetzt dringender ist als je: die Wahrheit zu sagen und laut zu 
sagen, weil und solange die versprochenen regelmäßigen Wege, auf welchen die Fürsten 
die Wahrheit über den Zustand der Völker erfahren können, noch nicht eröffnet sind, 
und weil wir keine geheimen Gesellschaften eingehen wollen. 
25. Wir empfehlen der Weisheit der Regierungen die Betrachtung der Frage: ob 
nicht die größten Schwierigkeiten und Gefahren vermindert würden, wenn der Adel 
wiederum begrenzt würde auf den ältesten des Geschlechts. Ein Edelmann zeugt einen 
Edelmann. Wir beschwören die Fürsten, sich nicht allein mit solchen Ratgebern zu um- 
ringen, welche vom Kastengeist beherrscht, und dadurch unwillig und unfähig werden, 
über die billigen Wünsche und Verlangen des Volkes die Wahrheit zu melden.
	        
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